Dann kuck mal hier: http://www.verkehrsportal.de/fev/anl_06.php?output=textfibie87 hat geschrieben:
Doch, wieso auch nicht? Ich habe von meinem Laserarzt eine Bescheinigung für den Führerschein bekommen und mußte während meines bisherigen Behandlungsverlaufs nie Ringe ablesen. Das Löschen des Sehhilfeneintrages (Punk 12) ging mit dem Schreiben vom Arzt problemlos. Hat 24€ und ein neues, biometrisches Passbild gekostet.
Demnach muß ich davon ausgehen, dass man bei Dir eine "Augenärztliche Untersuchung" nach $12 Abs. 5 gemacht und bescheinigt hat, da der Sehtest nach § 12 Abs. 2 (der schreibt Landoltringe vor) wie Du sagst nicht gemacht wurde.
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Augenärztliche Untersuchung (§ 12 Abs. 5)
Besteht der Bewerber den Sehtest nicht, ist eine augenärztliche Untersuchung erforderlich. Bei dieser Untersuchung ist unter anderem auf Sehschärfe, Gesichtsfeld, Dämmerungs- oder Kontrastsehen, Blendempfindlichkeit, Diplopie sowie andere Störungen der Sehfunktion zu achten, die ein sicheres Fahren in Frage stellen können