Relex - Euroeyes Hamburg --> zufriedener (Ex-)Patient

Moderator: Frankyboy

Stefan026
kennt sich hier aus
Beiträge: 498
Registriert: 18.03.2014, 14:12

Re: Relex - Euroeyes Hamburg --> zufriedener (Ex-)Patient

Beitrag von Stefan026 » 10.09.2014, 08:01

fibie87 hat geschrieben:
Doch, wieso auch nicht? Ich habe von meinem Laserarzt eine Bescheinigung für den Führerschein bekommen und mußte während meines bisherigen Behandlungsverlaufs nie Ringe ablesen. Das Löschen des Sehhilfeneintrages (Punk 12) ging mit dem Schreiben vom Arzt problemlos. Hat 24€ und ein neues, biometrisches Passbild gekostet.
Dann kuck mal hier: http://www.verkehrsportal.de/fev/anl_06.php?output=text

Demnach muß ich davon ausgehen, dass man bei Dir eine "Augenärztliche Untersuchung" nach $12 Abs. 5 gemacht und bescheinigt hat, da der Sehtest nach § 12 Abs. 2 (der schreibt Landoltringe vor) wie Du sagst nicht gemacht wurde.

Code: Alles auswählen

Augenärztliche Untersuchung (§ 12 Abs. 5)
Besteht der Bewerber den Sehtest nicht, ist eine augenärztliche Untersuchung erforderlich. Bei dieser Untersuchung ist unter anderem auf Sehschärfe, Gesichtsfeld, Dämmerungs- oder Kontrastsehen, Blendempfindlichkeit, Diplopie sowie andere Störungen der Sehfunktion zu achten, die ein sicheres Fahren in Frage stellen können

fibie87
Forums-Benutzer
Beiträge: 42
Registriert: 15.04.2014, 23:24

Re: Relex - Euroeyes Hamburg --> zufriedener (Ex-)Patient

Beitrag von fibie87 » 10.09.2014, 16:46

Es wurden die regulären 3 Nachuntersuchungen gemacht, die im Laservertrag vorgesehen waren. Was dabei im Einzelnen gemachen wurde, kann ich mangels Fachwissen nicht sagen. Ich mußte in einige Geräte schauen und der Arzt selber hat meine Augen durch die Spaltlampe betrachtet. Aktiv gefordert war ich, wie gesagt, nur beim Buchstaben ablesen.
Stefan026 hat geschrieben: Dann kuck mal hier: http://www.verkehrsportal.de/fev/anl_06.php?output=text
Da steht bei 1.1 Sehtest (§ 12 Abs. 2) ja nur, daß man die zentrale Tagsehschärfe von mindestens 0.7/0.7 erreichen muß. Wie das gemessen wird, und das ist jetzt wirklich nur eine Vermutung von mir, ist doch dem Arzt überlassen, oder?

Mich hat die Sache jetzt allerdings neugierig gemacht. Und ich werde mich bei Zeiten wohl auch mal zum Optiker begeben und diesen „Ringtest“ versuchen. Was ist denn eigentlich das Besondere an diesem Test?? Ich kann mir vorstellen, daß es zum Beispiel schwieriger ist, die Buchstaben „D“ und „O“ richtig abzulesen, als die Öffnung der Ringe richtig zu erahnen. Aber eigentlich müßte doch, wenn beim einen Test 0.7 erreicht werden, das auch beim anderen der Fall sein?!
Alles wird gut :)

Stefan026
kennt sich hier aus
Beiträge: 498
Registriert: 18.03.2014, 14:12

Re: Relex - Euroeyes Hamburg --> zufriedener (Ex-)Patient

Beitrag von Stefan026 » 10.09.2014, 17:20

Das die Landoltringe genommen werden müssen regelt die unter 2.1.1 genannte DIN 58220. Es gibt sogar eine Anordnung die besagt, dass das nur mit diesen Geräten gemacht werden darf und nicht mit Projektoren, wie bei der Bestimmung der Brillengläser.
Bei den Buchstaben kannst Du viel raten und es gibt relativ einfache wie z.B. T und L und schwierigere wie z.B. B, C, D und G. Die Ringe sind alle gleich bis auf die Tatsache, dass die kleine Öffnung in 8 verschiedene Richtungen zeigen kann. Wenn Du nun Doppelbilder hast, kannst Du T und L immer noch locker erkennen, die Öffnung des Kreises lässt sich dann aber teilweise nicht mehr erkennen, weil das Doppelbild die Öffnung überlagert und somit schließt :-(

fibie87
Forums-Benutzer
Beiträge: 42
Registriert: 15.04.2014, 23:24

Re: Relex - Euroeyes Hamburg --> zufriedener (Ex-)Patient

Beitrag von fibie87 » 15.09.2014, 15:52

DIN 58220 hat geschrieben:Prüfzeichen
Für augenärztliche Gutachten ist seit November 2009 nur noch der Landolt-Ring erlaubt.
Mh, dann stelle ich mir die Frage, warum der Buchstabentest noch so weit verbreitet ist? Sowohl, wie schon gesagt, bei den Untersuchungen in der Laserpraxis als auch bei Optiker zum Anpassen meiner „Übergangsbrille“ kamen immer nur Buchstaben vor…

War das bei Dir anders? Hast Du von der Laserklinik kein Schreiben für den Führerschein bekommen?

Und wie wird das so allgemein gehandhabt? Ich meine, es dürfte doch nichts ungewöhnliches sein, daß man den Eintrag im Führerschein nach einer Laserbehandlung ändern lassen muß?! Ist es da nicht üblich, daß man auch eine Bescheinigung bekommt? Oder muß man sich da für gewöhnlich selber drum kümmern?

Unterm Strich finde ich den Sehhilfeneintrag im Führerschein, mit Verlaub, schwachsinnig. Man macht den Test irgendwann im Alter von 17 Jahren. Und der „hält“ dann ein Leben lang. Es wird wohl nicht selten so sein, daß die Sehschärfe ohne Hilfe im Laufe der Zeit noch erheblich abnimmt. Ich weiß noch, daß ich mit 17 zu Schulzeiten mit meiner Brille noch ein „Exot“ war. Heute rennen schon deutlich mehr von denjenigen mit Brille/Kontaktlinsen herum. Und diejenigen dürfen ja rechtlich ohne Brille fahren.
Alles wird gut :)

Stefan026
kennt sich hier aus
Beiträge: 498
Registriert: 18.03.2014, 14:12

Re: Relex - Euroeyes Hamburg --> zufriedener (Ex-)Patient

Beitrag von Stefan026 » 16.09.2014, 03:01

fibie87 hat geschrieben: Mh, dann stelle ich mir die Frage, warum der Buchstabentest noch so weit verbreitet ist? Sowohl, wie schon gesagt, bei den Untersuchungen in der Laserpraxis als auch bei Optiker zum Anpassen meiner „Übergangsbrille“ kamen immer nur Buchstaben vor…
Zumindest bei der Refraktionsbestimmung beim Optiker geht es ja darum, ob ich mit einer bestimmten Einstellung z.B. die beiden ersten Zeichen in der untersten Zeile besser oder schlechter erkennen kann. Da ist wohl was unregelmäßiges wie ein Buchstabe geeigneter als ein Kreis, bei dem ich die Öffnungsrichtung kenne. Es ist einfach eine andere Aufgabenstellung.
fibie87 hat geschrieben: War das bei Dir anders? Hast Du von der Laserklinik kein Schreiben für den Führerschein bekommen?
Nein und es wäre auch nicht gerechtfertigt gewesen. Ich werde den Eindruck nicht los, dass so eine Bescheinigung wie ein Werbegeschenk verteilt wird.
fibie87 hat geschrieben: Und wie wird das so allgemein gehandhabt? Ich meine, es dürfte doch nichts ungewöhnliches sein, daß man den Eintrag im Führerschein nach einer Laserbehandlung ändern lassen muß?!
Wieso muss?
fibie87 hat geschrieben: Unterm Strich finde ich den Sehhilfeneintrag im Führerschein, mit Verlaub, schwachsinnig. Man macht den Test irgendwann im Alter von 17 Jahren. Und der „hält“ dann ein Leben lang. Es wird wohl nicht selten so sein, daß die Sehschärfe ohne Hilfe im Laufe der Zeit noch erheblich abnimmt. Ich weiß noch, daß ich mit 17 zu Schulzeiten mit meiner Brille noch ein „Exot“ war. Heute rennen schon deutlich mehr von denjenigen mit Brille/Kontaktlinsen herum. Und diejenigen dürfen ja rechtlich ohne Brille fahren.
Ich sehe es umgekehrt. Gerade wenn man es wirklich ernst meint, dann sollte er ab einem bestimmten Alter alle paar Jahre wiederholt werden und zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer auch den Entzug des Führerscheins als Folge haben können, wenn selbst mit Brille kaum noch was erkannt wird. Ich habe meinem Vater damals das Auto fahren verboten, als er immer schlechter sah.

Antworten

Sie haben Interesse an einer Lasik-Behandlung? Fordern Sie hier kostenlose Informationen zum Thema Lasik an und lassen Sie sich beraten!

Beratung anfordern