Attest, Grad der Behinderung bei Nebenwirkungen

Sehbeeinträchtigungen wie Halos (Lichthöfe), Glare (Blendung), Starburst, Kontrastverlust (Schleiersehen) und Trockene Augen nach LASIK, Femto-LASIK, LASEK, Epi-LASIK, PRK...

Moderator: Frankyboy

neo3380
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Re: Attest, Grad der Behinderung bei Nebenwirkungen

Beitrag von neo3380 » 09.08.2013, 13:52

Markus1984 hat geschrieben:Kann von euch jemand einen vernünftigen Grund sehen, warum eine zu kleine optische Zone nicht als Behandlungsfehler gewertet wird?
Ich glaube die Chancen stehen da relativ schlecht, da Du mit Sicherheit auf "mögliche" Nebenwirkungen hingewiesen wurdest. Daher auch kein echter Behandungsfehler!

Ich finde das auch nicht in Ordnung:
Stell Dir vor Du beauftragst einen Handwerker (Dienstleistung) um eine Einfahrt neu zu pflastern und der Handwerker macht mit Dir ein Schriftstück in dem steht...

- es kann sein, dass Sie die Einfahrt nicht mehr mit einem Auto befahren können
- das Pflaster schief wird
- das ganze über die Jahre absacken kann und dann nicht mehr zu reparieren ist.
- die Steine zu wackeln anfangen
- einzelne Steine rausbrechen und ggf. Sturzgefahrt besteht
- und und und


Diesen Vertrag würde doch niemand unterschreiben, oder? und hätte bestimmt vor Gericht keine Belastbarkeit.

Aber in der Medizin dürfen die Ärzte alles. Sie sind die Götter in weiss und kann kaum angegriffen werden. "eine Krähe pickt der anderen kein Auge aus".

Markus1984
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Re: Attest, Grad der Behinderung bei Nebenwirkungen

Beitrag von Markus1984 » 09.08.2013, 14:59

In meinem Aufklärungsbogen wurden sämtliche Probleme folgendermaßen beschrieben
zwischen 3 und 5dpt leidet das Nacht und Dämmerungssehen in gewissem Umfang
Es stand aber auch drinnen
Es kommt nach Lasik zu einer erhöhten Blendung bei schlechten Lichtbedingungen, dieser Effekt verschwindet aber für gewöhlich nach einigen Monaten wieder
Mein damaliger Arzt hat mich sogar noch damit beruhigt, weil ja alles wieder wie vorher wird, ich muss nur Geduld haben, das habe ich mir dann fast ein halbes Jahr lang angehört. Sie müssen Geduld haben....
Alles was schief gehen kann, wird einfach mit irgendwelchen nichtssagenden Floskeln umschrieben und gilt dann als Nebenwirkungen, weil ja ausdrücklich darauf hingewiesen wird.
Wenn es ein Medikament mit derartigen Nebenwirkungen geben würde, würde es bestimmt sofort vom Markt genommen, aus Angst vor Schadensersatzklagen.

krace1984
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Re: Attest, Grad der Behinderung bei Nebenwirkungen

Beitrag von krace1984 » 09.08.2013, 19:22

Leider haben wir mit diesem Aufklärungsbogen einen offensichtlichen Freifahrtenschein für den Chirurgen unterschrieben. Wenn meine Verjährungsfrist noch nicht abgelaufen ist, werde ich aber nochmal an die Sache ran gehen. Ich habe wieder Energie.

Angriffspunkt
Es kann doch nicht sein bei 8mm Pupille nur knapp 5mm optische Zone zu lasern. Das ist ein Fehler vom Arzt, und nur vom Arzt.
Dies kann ich auch belegen, die Pupille wächst ja nicht plötzlich in diesem Ausmass.

In den USA gab es schon vergleichbare 3 Millionen Fälle. Aber bei uns ist dies sehr unrealistisch. Aber Recht bekommen ist auch etwas Wert.

Als ich nach der Op meinen Arzt auf meine Probleme ansprach, immer die gleiche Leier.
Aber ihre Dioptrienwerte sind doch viel besser. Auf Aberrationen, Starbursts, optische Zone ging er nicht ein.
Unwissenheit und Selbstüberschätzung.

Ich hatte in meiner Jugend ein sehr starkes Medikament gegen Akne eingenommen, die Nebenwirkungen waren zahlreich aber nur vorübergehend. Die Lebensqualität ohne Buckel im Gesicht aber auch 200% höher. Da nimmt man das in Kauf.

Dass bei einer Operation am Auge die Nebenwirkungen so verharmlost werden ist aber absolut eine Frechheit.
Andreas

Markus1984
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Re: Attest, Grad der Behinderung bei Nebenwirkungen

Beitrag von Markus1984 » 09.08.2013, 19:58

Ich glaube man müsste eher gegen den Berufsverband der Augenärzte klagen. Wer bestimmt eigentlich was ein Behandlungsfehler bei solchen Operationen ist, und was nicht?
Es besteht glaube ich kein Interesse daran etwas zu verändern, weil einfach zu viele mit Lasik mittlerweile ihr Geld verdienen. Ich denke der Berufsverband der Augenärzte will den Augenärzten nicht eine lukrative Einnahmequelle wegnehmen. Man müsste eine Grundsatzklage lostreten, warum Beeinträchtigungen die 100% vom Augenarzt verursacht wurden keinen Behandlungsfehler darstellen. Man müsste auch versuchen diese Effekte objektiv messbar zu machen, damit es nicht immer heisst die Probleme sind nur das subjektive Empfinden. Ich denke viele Augenärzte messen vor Lasik nicht einmal das Kontrastsehen, damit man nachher keine Verschlechterung nachweisen kann.
Das ganze ist aber leider mit sehr hohen Kosten verbunden mit ungewissem Ausgang, darum traut sich da auch keiner ran. Ich würde glaube ich jeden unterstützen, der sich dagegen vorgehen traut!

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