Was, wenn Lasik-OP "ins Auge" geht! Schadensersatz

Sehbeeinträchtigungen wie Halos (Lichthöfe), Glare (Blendung), Starburst, Kontrastverlust (Schleiersehen) und Trockene Augen nach LASIK, Femto-LASIK, LASEK, Epi-LASIK, PRK...

Moderator: Frankyboy

Antworten
mrymen
Forums-Benutzer
Beiträge: 45
Registriert: 23.11.2006, 20:18

Was, wenn Lasik-OP "ins Auge" geht! Schadensersatz

Beitrag von mrymen » 14.01.2009, 20:38

Hallo Ihr Lieben,
bevor ich mich untern Laser lieg, möchte ich noch folgendes Problem klären.
Vielleicht hat ja jemand bereits Erfahrungen gemacht!

Was ist, falls die Lasik-OP "ins Auge" geht, sprich wenn ich nach dieser OP wochenlang bzw. monatelang Probleme habe?
Das wird sicher Stress im Job bedeuten (Ausfallzeiten) etc.???

Hat man dann die Möglichkeit auf Schadensersatzforderungen?
Oder ist das allein mein Risiko?
Es wird ja schwer zu beweisen sein, dass ein Kunstfehler des Operateurs zu diesem Problem geführt hat!

Lt. Doc. bin ich optimal für eine Lasik geeignet.
Doch bekomme ich halt keine Garantie, dass alles optimal verläuft.
Ich würde zwar notfalls nachgelasert etc., jedoch könnte ich ja eine längere Zeit beruflich ausfallen.

Wer kann mir hier Tips geben?
Danke
sandra

neo3380
kennt sich hier aus
Beiträge: 351
Registriert: 07.04.2007, 00:39

Beitrag von neo3380 » 14.01.2009, 22:50

wenn es ohne dass der Arzt einen Fehler macht zu Komplikationen kommen sollte, ist es ganz allein Dein Problem!
Sollte ein Arzt eindeutig einen Fehler machen, der anschließend nicht mehr wiedergutzumachen ist, hat du sicherlich, wie auch bei anderen operativen Eingriffen die Möglichkeit, Schadenersatz zu verlangen.

Blinx
kennt sich hier aus
Beiträge: 121
Registriert: 27.05.2008, 22:25

Beitrag von Blinx » 14.01.2009, 23:05

Da muss man doch bestimmt nen' wisch unterschreiben, dass wenn der Operateur total blau ist er immer noch an nichts schuld ist :D

neo3380
kennt sich hier aus
Beiträge: 351
Registriert: 07.04.2007, 00:39

Beitrag von neo3380 » 15.01.2009, 17:11

Sicherlich muss man bei einem refraktiven Eingriff, so wie auch bei anderen Operationen, einen "Aufklärung" unterschreiben. Diese gibt jedoch nicht dem Arzt einen Gutschein einen Fehler machen zu dürfen. Macht ein Arzt einen Fehler während, vor oder nach einer Operation kann dieser natürlich, das erlaubt schon unserer Rechtssystem in BRD, zur Rechenschaft gezogen werden.

harke
schaut sich noch um
Beiträge: 5
Registriert: 17.01.2009, 13:30

Beitrag von harke » 18.01.2009, 13:26

Hallo,
in der Praxis ist es sehr schwierig Schadensersatzforderungen durchzusetzen. Zunächst einmal schuldet Dir der Arzt lediglich einen fachgerecht durchgeführten Eingriff, nicht aber den Erfolg.
Es ist also notwendig nachzuweisen dass der Eingriff nicht fachgerecht durchgeführt worden ist. Hierfür ist in der Regel ein ärztliche Gutachten erforderlich, welches die Betroffenen zunächst selbst bezahlen müssen um dann mit Hilfe eines Anwalts mögliche Ansprüche durchsetzen zu können. Eine kostenfreie Möglichkeit bei Behandlungsfehlern sind die Schlichtungsstellen der Ärztekammern. Vorraussetzung für ein Schlichtungsverfahren ist jedoch dass beide Parteien diesem zustimmen.
Aber auch mit den besten Gutachten und Anwälten ist es schwierig seine Ansprüche durchzusetzen. Eine Infektion zum Beispiel kann durch mangelnde Hygiene im OP entstehen aber auch nach der OP durch eigenes Verschulden.
Jeder der eine derartige Operation plant, sollte auch die mögliche Folgekosten z.B. durch Verdienstausfall, Medikamente etc. bedenken.
Ich möchte niemandem Angst machen, aber so ist es nunmal in Deutschland. Eine dauerhafte Beeinträchtigung des Sehvermögens kann man ohnehin nicht mit Geld ausgleichen.
Ich persönlich werde mich trotz dieser Risiken demnächst unters Messer begeben und wünsche auch Dir viel Erfolg falls Du Dich dafür entscheidest.
Schöne Grüße
Harke

Antworten

Sie haben Interesse an einer Lasik-Behandlung? Fordern Sie hier kostenlose Informationen zum Thema Lasik an und lassen Sie sich beraten!

Beratung anfordern