LASIK von der Steuer absetzbar?

allgemeine Themen zu LASIK, Femto-LASIK, LASEK, Epi-LASIK, PRK...die in keine Spezialkategorie passen

Moderator: Frankyboy

Spark
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Steuer

Beitrag von Spark » 31.07.2007, 18:25

@all,
Hannover/Berlin (dpa/gms) - Kosten einer Augen-Laser-Operation, die von der Krankenkasse nicht getragen werden, muss der Fiskus als außergewöhnliche Belastung bei der Einkommenssteuer anerkennen. Auf eine entsprechende Verfügung der Oberfinanzdirektion Hannover (Aktenzeichen: S 2284 - 246 - StO 235) weist der Bund der Steuerzahler (BdSt) in Berlin hin. Ein amtsärztliches Attest muss der Steuerzahler für die Anerkennung nicht vorlegen.
Inklusive Reisekosten und Kosten für die (notwendige Begleitperson.
lG, Spark

Sunny67
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Beitrag von Sunny67 » 02.08.2007, 11:11

cheese hat geschrieben:Bin jetzt verunsichert. Ich zahle im Moment auch keine Steuern, bin im Erziehungsurlaub. Hatte dieses Jahr eine OP. Mein Mann zahlt aber fleißig seine Beiträge. Zählt es pro Familie oder habe ich da auch keine Chance für die Erstattung?
Wenn Ihr eine Zusammenveranlagung durchführt, wie es normal ist, dann darfst Du natürlich Deine Ausgaben absetzen. Dafür ist die Zusammenveranlagung da. Ein klein wenig soll ja die Ehe dann doch noch begünstigt sein :)

cheese
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Beitrag von cheese » 02.08.2007, 11:22

Sunny67, danke für deine Antwort! Dann gibts vielleicht auch ein Teil zurück, wäre super.

RonBacardy
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Beitrag von RonBacardy » 09.08.2007, 22:30

Hallo Ihr lieben!

Kurze frage:

Ich habe meine Steuer für dieses Jahr schon gemacht gehabt (Feb.) und auch schon den Bescheid und das Geld bekommen....

Meine Lasik war dieses Jahr, kann ich nun erneut eine Erkläung für diese Außergewöhnliche Belastung einreichen oder ist der Zug für mich jetzt abgefahren?

Danke

Ronbacardy
Das Istanbuler Opfer.

Sunny67
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Beitrag von Sunny67 » 16.08.2007, 13:52

RonBacardy hat geschrieben: Ich habe meine Steuer für dieses Jahr schon gemacht gehabt (Feb.) und auch schon den Bescheid und das Geld bekommen....

Meine Lasik war dieses Jahr, kann ich nun erneut eine Erkläung für diese Außergewöhnliche Belastung einreichen oder ist der Zug für mich jetzt abgefahren?

Danke

Ronbacardy
Das Istanbuler Opfer.
Deine Frage ist nicht ganz deutlich. Du kannst für dieses Jahr, also das Kalenderjahr 2007, doch noch gar keine Erklärung abgegeben haben, da dieses Jahr ja noch nicht abgelaufen ist. Außer Du bist komplett ausgewandert und hast eine der seltenen Ausnahmerelungen in Anspruch genommen.
Du meinst dann wohl, dass Du die Erklärung für 2006 schon gemacht hast und das Geld bekommen hast oder?
Und wann war jetzt Deine OP? Im Kalenderjahr 2006 oder 2007?

Also wenn Erklärung für 2006 und OP plus Bezahlung in 2006, dann hast Du Pech gehabt. Du kannst Dich nicht darauf berufen, dass Du es nicht gewusst hast, da hierfür immer gildet, dass man sich zu informieren hat.
Wenn OP in 2006 und Bezahlung in 2007 oder OP und Bezahlung in 2007, dann gehört das ganze sowieso erst in die nächste Erklärung für das Kalenderjahr 2007.

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