Ich glaube die Chancen stehen da relativ schlecht, da Du mit Sicherheit auf "mögliche" Nebenwirkungen hingewiesen wurdest. Daher auch kein echter Behandungsfehler!Markus1984 hat geschrieben:Kann von euch jemand einen vernünftigen Grund sehen, warum eine zu kleine optische Zone nicht als Behandlungsfehler gewertet wird?
Ich finde das auch nicht in Ordnung:
Stell Dir vor Du beauftragst einen Handwerker (Dienstleistung) um eine Einfahrt neu zu pflastern und der Handwerker macht mit Dir ein Schriftstück in dem steht...
- es kann sein, dass Sie die Einfahrt nicht mehr mit einem Auto befahren können
- das Pflaster schief wird
- das ganze über die Jahre absacken kann und dann nicht mehr zu reparieren ist.
- die Steine zu wackeln anfangen
- einzelne Steine rausbrechen und ggf. Sturzgefahrt besteht
- und und und
Diesen Vertrag würde doch niemand unterschreiben, oder? und hätte bestimmt vor Gericht keine Belastbarkeit.
Aber in der Medizin dürfen die Ärzte alles. Sie sind die Götter in weiss und kann kaum angegriffen werden. "eine Krähe pickt der anderen kein Auge aus".