von Matthias01 » 27.12.2011, 23:17
Hier noch eine Erläuterung aus einer der Studien:
Sehprobleme bei Dämmerung und kleiner optischer Zone
Die oben beschriebene Sehverbesserung bei Dämmerung
kann nicht erreicht werden, wenn der Pupillendurchmesser
größer ist als der Durchmesser der Ablationszone. Dieses Problem
tritt besonders bei der Korrektion von hohen Myopien
auf, denn dann muss der Operateur den Durchmesser der optischen
Zone verkleinern, um die erforderliche Mindestdicke
der Hornhaut von 250 μm zu bewahren (siehe Munnerlyn-
Formel in Teil 1). Zur Veranschaulichung sind in Abbildung 20
links unten die Abbildungsfehler eines mit LASIK behandelten
Auges in einer Höhenliniendarstellung zu sehen. In der behandelten
Zone im Zentrum hat das Auge nur noch sehr geringe
Restfehler (Die Höhenlinien haben einen großen Abstand).
Außerhalb der behandelten Zone im Randbereich der Pupille
hat das Auge aber die ursprünglich vorhandene Myopie behalten(Die Höhenlinien liegen sehr nah beieinander). Das Auge
ist also gleichzeitig emmetrop und myop. Dadurch kommt es
zu einem scharfen Netzhautbild, das von einem unscharfen
Nebenbild überlagert wird.
Ich frage mich: Wie kann es sein, dass ein solches Ergebnis/eine solche zwnagsläufige Folge nur mit Blendung abgetan wird: Es handelt sich, wie ich schon vermutet hatte, eindeutig um unscharfes Sehen bei großer Pupille. Die Belehrung, die ich hierzu erhalten habe ist damit falsch. Sollte bei jemandem ebenfalls ohne diese exakte Belehrung (Zone kann nicht ganz gelasert werden und daher unscharfe Sicht bei Dunkelheit) eine zu kleine optische Zone gelasert worden sein, so kann ich nur dringend raten, den Arzt zu verklagen. Das ist aus meiner Sicht ein ganz klarer Haftungsfall!
Hier noch eine Erläuterung aus einer der Studien:
Sehprobleme bei Dämmerung und kleiner optischer Zone
Die oben beschriebene Sehverbesserung bei Dämmerung
kann nicht erreicht werden, wenn der Pupillendurchmesser
größer ist als der Durchmesser der Ablationszone. Dieses Problem
tritt besonders bei der Korrektion von hohen Myopien
auf, denn dann muss der Operateur den Durchmesser der optischen
Zone verkleinern, um die erforderliche Mindestdicke
der Hornhaut von 250 μm zu bewahren (siehe Munnerlyn-
Formel in Teil 1). Zur Veranschaulichung sind in Abbildung 20
links unten die Abbildungsfehler eines mit LASIK behandelten
Auges in einer Höhenliniendarstellung zu sehen. In der behandelten
Zone im Zentrum hat das Auge nur noch sehr geringe
Restfehler (Die Höhenlinien haben einen großen Abstand).
Außerhalb der behandelten Zone im Randbereich der Pupille
hat das Auge aber die [b]ursprünglich vorhandene Myopie behalten[/b](Die Höhenlinien liegen sehr nah beieinander). Das Auge
ist also gleichzeitig emmetrop und myop. Dadurch kommt es
zu einem scharfen Netzhautbild, das von einem unscharfen
Nebenbild überlagert wird.
Ich frage mich: Wie kann es sein, dass ein solches Ergebnis/eine solche zwnagsläufige Folge nur mit Blendung abgetan wird: Es handelt sich, wie ich schon vermutet hatte, eindeutig um unscharfes Sehen bei großer Pupille. Die Belehrung, die ich hierzu erhalten habe ist damit falsch. Sollte bei jemandem ebenfalls ohne diese exakte Belehrung (Zone kann nicht ganz gelasert werden und daher unscharfe Sicht bei Dunkelheit) eine zu kleine optische Zone gelasert worden sein, so kann ich nur dringend raten, den Arzt zu verklagen. Das ist aus meiner Sicht ein ganz klarer Haftungsfall!