Nunja......FrankySnatra hat geschrieben: Es geht ja auch nicht darum, Geld von ihr einzuklagen, (wie auch, man muß ja vorab den Haftungsausschluß unterschreiben), sondern sie daran zu hindern, mit solch einem unverantwortlichem Bewußtsein den Schändigungen am Augenlicht ihrer Patienten nachzugehen, um damit weiter massig Geld zu verdienen.
Mit nem Haftungsausschluss bzw. einer Agb ist das immer so eine Sache. Es herrscht in Deutschland zwar weitesgehend vertragsfreiheit aber es gibt doch einige Richtilinien. Als übertriebens Beispiel kann man in einem normalen Kaufvertrag für einen Fernseher im Kleingedruckten nicht einfach reinschreiben das nach einem Monat noch 1Mio. bezahlen muss. Das wäre dann auch nicht rechtlich verbindlich.
Also man kann zwar Verträge ziemlich sicher machen aber so ausreizen wie diese Frau kann man es dann doch wieder nicht. Da würde ich mich einfach mal unverbindlich in einem Medizin/Rechtsforum erkundigen.
Und zu der Schweigepflicht. Die Ärtztekammer muss ja nicht gleich Einsicht in alle Unterlagen erhalten. Es würde ja für den Anfang aussreichen wenn nur einige diese Ärtztin schriftlich von der Schweigepflicht entbinden so das die überhaupt erstmal anfangen sich dafür zu interessieren. In diesem Fall ist die Schweigepflicht sowieso nicht ganz so wichtig weil dabei ja keine peinlichen Sachen rauskommen können wie bei andern Ärtzten usw.
MfG
Patrick
