Risiko einer Berufsunfähigkeit nach der Lasik-OP?

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Moderator: Frankyboy

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Mieke

Risiko einer Berufsunfähigkeit nach der Lasik-OP?

Beitrag von Mieke » 21.11.2001, 20:54

Hallo,
hat jemand Erkenntnisse oder gar eigene Erfahrungen
darüber, was wäre, wenn man an seinem (z.B. Bildschirm-)
arbeitsplatz nicht mehr arbeiten könnte, falls die OP
gründlich daneben gehen sollte?
Zahlen die gesetzlichen Krankenkassen bei einem solchen
"selbstverschuldetem" Fall?

Gast

Re: Risiko einer Berufsunfähigkeit nach der Lasik-OP?

Beitrag von Gast » 25.11.2001, 22:46

Hallo Mieke,

zum Thema habe ich ein Abstract gefunden, daß bei der 99. Jahrestagung der DOG (Deutsche Opthalmologische Gesellschaft), 29. 9. - 2. 10. 01 im ICC, Berlin näher erläutert wurde.

Quelle: www.dog.org/2001/abstract-german/Knapp.htm

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Beinahe Erblindung nach LASIK
Knapp C., Mittelviefhaus H.

Universitäts-Augenklinik, Killianstraße 5, 79106 Freiburg

Einleitung: Die Laser in situ Keratomileusis (LASIK) wird bis zu einer Myopie von -10 dpt als wissenschaftlich anerkanntes und sicheres Operationsverfahren bezeichnet. Wir berichten über einen 34-jährigen Patienten, bei dem es nach LASIK beidseits zu einem ausgeprägten Visusabfall und Gesichtsfeldverlust kam.
Kasuistik: Der Patient wurde uns 12/2000 wegen einer ungewöhnlichen, diffusen beidseitigen Hornhauttrübung und sekundären Augendrucksteigerung nach LASIK überwiesen. 9/1999 war beidseits eine LASIK vorausgegangen. Praeoperative Refraktion rechts -8,5-1,75/90°, links -7,0-3,50 /80°. Intraoperativ war es beidseits zu einer Erosio gekommen. Diese war mit therapeutischen Kontaktlinsen behandelt worden. In der Folge hatte sich beidseits eine diffuse lamelläre Keratopathie entwickelt, die mit Steroiden behandelt wurde. Der Augendruck stieg auf 30 mmHg. Die interstitielle Hornhauttrübung blieb unverändert. Nach beidseitiger Spülung des Interface und Umstellung auf nichtsteroidale Antiphlogistika klarte die Hornhaut auf, es wurde ein normaler Augendruck gemessen. 5/2000 betrug der Visus s.c. rechts 0,63, links 0,8. 7/2000 fiel der Visus beidseits bei wechselhaft ausgeprägter Keratopathia superficialis punctata, fortschreitender interstitieller Hornhauttrübung und zunehmenden bullösen Veränderungen bei normalem Augendruck ab. 11/2000 waren tiefere Augenabschnitte aufgrund der Keratopathie nicht mehr beurteilbar. Die Sehschärfe war beidseits auf 0,05 abgesunken, der Augendruck wieder auf ca. 40 mmHg angestiegen. Bei der Erstuntersuchung im Dezember 2000 fanden wir fortgeschrittene Papillen- und Gesichtsfeldschäden und eine zum großen Teil bullöse Hornhauttrübung bei deutlich erhöhtem Augendruck. Während die Hornhaut beidseits nach Zyklophotokoagulation langsam aufklarte, verfiel das Gesichtsfeld trotz effektiver Augendrucksenkung bis auf zentrale Gesichtsfeldinseln von 10 bis 15°. Ursache der dramatischen Gesichtsfeld- und Visusverschlechterung ist wahrscheinlich ein aufgrund der ausgeprägten Keratopathie unerkanntes steroidinduziertes Sekundärglaukom.
Zusammenfassung: In Einzelfällen können Komplikationen nach LASIK nicht nur zu Verkehrsuntauglichkeit und Berufsunfähigkeit sondern auch nahezu bis zur Erblindung führen. Dies sollte bei der Aufklärung berücksichtigt werden.
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Das Thema "Selbstverschuldung" ist kontrovers. Nehmen wir einmal an, daß sich ein Kurzsichtiger einer refraktiven Operation wie z.B. LASIK unterzieht. Diese Methode ist zur Korrektur der Kurzsichtigkeit (Myopie) bis -10 Dpt. und zur Korrektur der Hornhautverkrümmung (Astigmatismus) bis 3 Dpt. wissenschaftlich anerkannt. Er begibt sich sogar zu einem Operateur, der von der Kommision Refraktive Chirurgie (KRC) zertifiziert ist. Wenn dann die Operation insgesamt suboptimal verläuft, Folgekosten auftreten, kann man dann den Patienten die Schuld geben? Wenn ein Alkoholiker sich die Leber "wegsäuft" oder jemand beim Rasen einen Unfall verursacht, trifft diesen sicherlich mehr Schuld an seinem kostenverursachenden Zustand als obengenannten Kurzsichtigen.

Die KRC schreibt folgendes. "Wie z.B. bei kosmetischen Operationen kann die Behandlung event. postoperativer Komplikationen zu Lasten der gesetzlichen KV abgerechnet werden." Prof. Seiler Zürich äußerte zu diesem Zitat folgendes:
Nach meinen bisherigen Erfahrungen machen die Kassen beim Thema Refraktive Chirurgie dicht, d.h. sie werden kaum für Folgekosten aufkommen.

Die Geschäftsführerin des Berufsverbandes der Augenärzte, U. Hahn, antwortete wie folgt. "Das Lasik-Verfahren ist nicht Gegenstand des GKV-Kataloges. Insofern ist die Auskunft Ihrer *** [meine Krankenkasse] korrekt. Nur für den den Fall, daß es Komplikationen gibt, können diese evtl. zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden."

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