Hallo ihr lieben,
ich hatte im Januar meine Lasik OP in Istanbul. Nach Ankunft in Deutschland, hat mich mein Augenarzt für 14 Tage Krankgeschrieben.
Nun hat mein Arbeitgeber das mitbekommen und gab mir Schriftlich zu erkennen, das Sie die Arbeitsunfähigkeit für 14 Tage nicht bezahlen werden (01.02.-12.02.2010). Das heisst halber Monat ohne Lohn.
Nun war ich beim Betriebsrat und hab gefragt was machbar wäre. Er sofort zum Telefon gekriffen und den Anwalt angerufen. Anwalt sagt, wenn Krank dann Krank. Leider sieht das mein Arbeitgeber nicht so und bin schon seit tagen dran aussergerichtlich mein Geld zu bekommen. Morgen ist die nächste sitzung. Mal gucken was bei raus kommt...
Arbeitgeber zahlt AU nach Lasik nicht!!!
Moderator: Frankyboy
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- Registriert: 22.04.2009, 09:32
Re: Arbeitgeber zahlt AU nach Lasik nicht!!!
Wenn das ein fester Job ist mit Arbeitsvertrag und so weiter muss er für die Zeit bezahlen. Krank ist nunmal Krank der Grund dafür dürfte dein Arbeitgeber ja auch eigentlich nicht wissen und selbst wenn muss er Löhnen und du wirst auch vor jedem Gericht rechtbekommen. Weil er müsste ja dann vom deinem Augendoc die Diagnose anzweifeln und das ist schlicht weg unmöglich
Re: Arbeitgeber zahlt AU nach Lasik nicht!!!
Oha, das ist echt gut zu wissen.
Denn meine Kollegen wissen Bescheid, das ich mich lasern lassen möchte und deswegen dann auch eine Woche Urlaub habe. Allerdings ist meine OP an einem Dienstag und dann habe ich eben noch bis Ende der Woche Urlaub.
Ob das dann ausreicht, um dann wieder vor dem Computer zu arbeiten, weiß ich natürlich nicht.
Aber WAS ich nun weiß, ist, daß ich mich dann von meinem allgemeinArzt krankschreiben lassen werde (Grippe oder sowas), falls es doch noch Probleme geben sollte. Zum Augenarzt kannich ja trotzdem gehen.
Denn meine Kollegen wissen Bescheid, das ich mich lasern lassen möchte und deswegen dann auch eine Woche Urlaub habe. Allerdings ist meine OP an einem Dienstag und dann habe ich eben noch bis Ende der Woche Urlaub.
Ob das dann ausreicht, um dann wieder vor dem Computer zu arbeiten, weiß ich natürlich nicht.
Aber WAS ich nun weiß, ist, daß ich mich dann von meinem allgemeinArzt krankschreiben lassen werde (Grippe oder sowas), falls es doch noch Probleme geben sollte. Zum Augenarzt kannich ja trotzdem gehen.
EHEMALIGER totaler Blindfisch mit damaligen Werten:
L: -8,75 Zyl: -1,25
R: -10,0 Zyl: -2,50
wavefront LASIK bei EyeStar am 13.04.2010 und superglücklich
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R: -10,0 Zyl: -2,50
wavefront LASIK bei EyeStar am 13.04.2010 und superglücklich
Re: Arbeitgeber zahlt AU nach Lasik nicht!!!
Hallo Ihr,
ich war nach der Lasik auch krankgeschrieben, allerdings auf Grund von Komplikationen.
Mein Arbeitgeber hat das so hingenommen, allerdings musste ich meiner Krankenkasse
einen genauen Bericht erstatten.
Eine AU ist eine AU, der Arzt muss dieses verantworten und ein Arbeitgeber hat
kein Recht zu erfahren warum man krangeschrieben ist geschweige denn das Gehalt zu verweigern.
Und das Lasern kann man meiner Meinung nach nicht mit einer Schönheits-OP vergleichen.
Gibt genug andere Gründe dazu als die reine Optik.
Gruß Heike
ich war nach der Lasik auch krankgeschrieben, allerdings auf Grund von Komplikationen.
Mein Arbeitgeber hat das so hingenommen, allerdings musste ich meiner Krankenkasse
einen genauen Bericht erstatten.
Eine AU ist eine AU, der Arzt muss dieses verantworten und ein Arbeitgeber hat
kein Recht zu erfahren warum man krangeschrieben ist geschweige denn das Gehalt zu verweigern.
Und das Lasern kann man meiner Meinung nach nicht mit einer Schönheits-OP vergleichen.
Gibt genug andere Gründe dazu als die reine Optik.
Gruß Heike
Re: Arbeitgeber zahlt AU nach Lasik nicht!!!
Hallo Heike,
Gruß
Thomas (der von Brillenunverträglichkeit als medizinischem Grund noch nichts gehört hat)
PS: Bei medizinischen Gründen gäbe es die OP ja auch als Kassenleistung!
freiwillige "Selbstverstümmelungen" sind und bleiben Schönheits-OPs!Hoelzlie hat geschrieben:Und das Lasern kann man meiner Meinung nach nicht mit einer Schönheits-OP vergleichen.
Gibt genug andere Gründe dazu als die reine Optik.
Gruß
Thomas (der von Brillenunverträglichkeit als medizinischem Grund noch nichts gehört hat)
PS: Bei medizinischen Gründen gäbe es die OP ja auch als Kassenleistung!
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