hallo,
ich würde gerne wissen, wie ich den betrag ausrechne, den ich in der steuererklärung als außergewöhnliche belastung für die lasik angeben darf.
mein bruttoarbeitslohn 2006: 23.926,92 eur
lasik kosten: 4.500 eur.
wie rechne ich das jetzt aus??
noch eine frage:
sollte man dem sachbearbeiter direkt irgendwelche begründungen etc. aus dem internet einreichen oder erstmal nur das gutachten nebst rechnung dazulegen und abwarten? ich wohne in köln.
bitte um hilfe!! möchte die steuererklärung gerne nächste woche einreichen und würde mich freuen, wenn es klappt.
vielen dank!!
gruß
alundra
berechnung lasik für die steuererklärung 2006?!!
Moderator: Frankyboy
berechnung lasik für die steuererklärung 2006
Hi alundra, du musst gar nichts berechnen. Du trägst einfach die gesamten Kosten für den Eingriff unter der Spalte "Außergewöhnliche Belastungen" ein.
Rechnen muss dann das Finanzamt.
lG, Spark
Rechnen muss dann das Finanzamt.
lG, Spark
Lasik und Finanzamt
Hi alundra, habe folgende Meldung gefunden.
Augen-Laser-Operation steuerlich absetzbar
Hannover/Berlin (dpa/gms) - Kosten einer Augen-Laser-Operation, die von der Krankenkasse nicht getragen werden, muss der Fiskus als außergewöhnliche Belastung bei der Einkommenssteuer anerkennen. Auf eine entsprechende Verfügung der Oberfinanzdirektion Hannover (Aktenzeichen: S 2284 - 246 - StO 235) weist der Bund der Steuerzahler (BdSt) in Berlin hin. Ein amtsärztliches Attest muss der Steuerzahler für die Anerkennung nicht vorlegen.
lG, Spark
Augen-Laser-Operation steuerlich absetzbar
Hannover/Berlin (dpa/gms) - Kosten einer Augen-Laser-Operation, die von der Krankenkasse nicht getragen werden, muss der Fiskus als außergewöhnliche Belastung bei der Einkommenssteuer anerkennen. Auf eine entsprechende Verfügung der Oberfinanzdirektion Hannover (Aktenzeichen: S 2284 - 246 - StO 235) weist der Bund der Steuerzahler (BdSt) in Berlin hin. Ein amtsärztliches Attest muss der Steuerzahler für die Anerkennung nicht vorlegen.
lG, Spark
Hallo alundra,
hattest Du auch Fahrt- und Übernachtungskosten? Auch diese kannst Du angeben. Wenn Du mit jemadem mit dem Auto gefahren bist, oder deine Bahnfahrkarte (oder Flugticket) nicht mehr hast, dann gib einfach die gesamten Km (hin und zurück) an.
Hattest Du noch irgendwelche Vor- oder Nachuntersuchungen, die Du extra bezahlen musstest? Augentropfen oder andere Medikamente? Kann Du ebenfalls absetzen, wenn Du die Belege noch hast.
Viel Glück
Gruß
Evy
hattest Du auch Fahrt- und Übernachtungskosten? Auch diese kannst Du angeben. Wenn Du mit jemadem mit dem Auto gefahren bist, oder deine Bahnfahrkarte (oder Flugticket) nicht mehr hast, dann gib einfach die gesamten Km (hin und zurück) an.
Hattest Du noch irgendwelche Vor- oder Nachuntersuchungen, die Du extra bezahlen musstest? Augentropfen oder andere Medikamente? Kann Du ebenfalls absetzen, wenn Du die Belege noch hast.
Viel Glück
Gruß
Evy
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