Steuervorteil fürs Augenlasern

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Moderator: Frankyboy

Gicoba
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Steuervorteil fürs Augenlasern

Beitrag von Gicoba » 27.02.2007, 21:35

http://www.visumed.de/download/Pressemi ... aserOP.pdf

Hat das schon jemand hier probiert? Gilt das auch fürs Lasern im Ausland, wenn ich eine Rechnung von dort einreiche?
Liebe Grüße
Gicoba

anniya
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Beitrag von anniya » 27.02.2007, 22:02

Hallo Gicoba!!

Ich habe alle mit meiner Laserung zusammenhängenden Rechnungen (Laserkosten,Hotel,Bahnfahrt...)
dieses Jahr eingereicht.Ohne Probleme wurde mir ca 1/3 der Kosten
als außergewöhnliche Belastung"erstattet".
Ich weiß nicht,ob es einen Unterschied macht,wo Du sie lasern lässt(bei mir war es in Deutschland),jedoch ist der Effekt der gleiche - Du brauchst danach sehr wahrscheinlich keine Sehhilfe mehr ,also Heilbehandlung.Und diese ist steuerlich (zum Teil) absetzbar.

L.G.
anniya

Evy2006
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Beitrag von Evy2006 » 27.02.2007, 23:11

Hallo zusammen

ich habe meine Lasik-OP in Belgien im Dez. 05 vorgenommen und die OP einschl. aller anfallenden Kosten wie Reise etc. bei der Steuererklärung angegeben. Mir wurden ca. 25% der Gesamtkosten vom Finanzamt erstattet.

Viele Grüße
Evy

Bowsercheese
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Beitrag von Bowsercheese » 28.02.2007, 08:12

das kommt auf den jahresverdienst an



Der Selbstbehalt beträgt bei einem Einkommen von

höchstes € 7.300 6%

mehr als € 7.300 bis € 14.600 8%

mehr als € 14.600 bis € 36.400 10%

mehr als € 36.400 12%

so siehts zumindest in österreich aus
ich habe nix bekommen da mein einkommen über 40.000.- ist

in deutschland wirds ähnlich sein

gruss bow

Odile
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Beitrag von Odile » 28.02.2007, 21:32

Zur steuerlichen Absetzbarkeit von Laserbehandlungen am Auge kann ich für das deutsche Steuerrecht folgenden Hinweis geben:

Oberfinanzdirektion (OFD Koblenz vom 22.06.2006, S 2284A-St 323) :
Es wurde auf Bundesebene beschlossen, die Kosten für eine Augenoperation mittels LAser als außergewöhnliche Belastung nach §33 EstG anzuerkennen. Bei Steuerpfichtigen, die sich einer Augen-Laser-Operation unterziehen, liegt immer eine Fehlsichtigkeit und damit eine Krankheit vor. Die Operation stellt somit eine Heilbehandlung dar. Die Operationsmethode ist wissenschaftlich anerkannt. Es ist nicht erforderlich, dass die medizinische Notwendigkeit durch ein amtsärztliches Attest nachgewiesen werden muss.

Allerdings gilt für die außergewöhnlichen Belastungen, dass Sie nicht in voller Höhe steuerlich absetzbar sind, sondern dass jeder Steuerpflichtige einen Selbstbehalt zu leisten hat.

Zumutbare Belastung bei außergewöhnlichen Belastungen nach §33 Abs 3 EStG

bis 15.340 € (Gesamtbetrag der Einkünfte)

5 % Ledige
4% Verheiratete
2 % bei 1-2 Kindern
1% bei drei oder mehr Kindern

bis 51.230 €

6 % bei Ledigen
5 % Verheiratete
3 % 1-2 Kinder
1 % bei 3 oder mehr Kindern

über 51.130 €

7 % Ledige
6 % Verheiratete
4 % 1-2 Kinder
2 % drei oder mehr Kinder

Der Selbstbehalt ist gerade bei Ledigen ziemlich hoch, so dass man die OP doch fast aus eigener Tasche zahlen muss, es sei denn, man kann in diesem Jahr noch andere Kosten als außergewöhnliche Belastung geltend machen.

Gruß Odile

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