Habe gerade zufällig einen kleinen Text über die rechtliche Situation bei Führerscheinänderungen nach Verbesserung der Sehkraft gefunden und möchte den hier nicht vorenthalten, da ja auch immer wieder die Frage kommt: "Was ist zu tun in Sachen Führerschein nach der Augen-OP?" Auch interessant, weil es trotz ausreichender Sehkraft zu Bußgeldern führen kann, wenn man ohne Brille/Kontaktlinsen und ohne geänderten Führerschein bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten wird.
Wer die Originalseite einsehen möcht, findet unten die URL zum anklicken. Aber bitte bedenken, dass die Seite irgendwann voraussichtlich nicht mehr zu finden sein wird, da das Internet in diesem Bereich natürlich ständigen Veränderungen unterworfen ist.http://www.auto-motor-und-sport.de/services/recht hat geschrieben:Recht
Sehkraft wieder hergestellt - Führerschein ändern lassen
Braucht ein Autofahrer am Steuer keine Sehhilfe mehr, kann er den entsprechenden Vermerk im Führerschein löschen lassen. So verhindert er, dass bei Polizeikontrollen trotz ausreichender Sehkraft ein Bußgeld fällig wird.
Laut dem Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) in Berlin muss hierzu ein Umtauschantrag gestellt werden - beim Bürgeramt oder bei der jeweiligen Kfz-Zulassungsstelle.
Nach Angaben des TÜV Nord in Hannover ist für den Antrag ein ärztliches Attest nötig, das die hundertprozentige Sehkraft des Fahrers ohne Sehhilfe bestätigt. Die Kosten für den Führerschein-Umtausch werden beim neuen EU-Führerschein im Scheckkartenformat von den Bundesländern festgelegt. So schlägt er etwa in Berlin mit 36,70 Euro, in Köln dagegen nur mit 24 Euro zu Buche. Der Preis für den Umtausch der alten bundesdeutschen Führerscheine aus Papier beträgt einheitlich 24 Euro.
http://www.auto-motor-und-sport.de/serv ... _13987.hbs
Gruß, Matthias