Führerschein ändern lassen

Beantwortung häufig gestellter, allgemeiner Fragen

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Glasbaustein
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Führerschein ändern lassen

Beitrag von Glasbaustein » 04.09.2008, 08:48

Hallo,

Habe gerade zufällig einen kleinen Text über die rechtliche Situation bei Führerscheinänderungen nach Verbesserung der Sehkraft gefunden und möchte den hier nicht vorenthalten, da ja auch immer wieder die Frage kommt: "Was ist zu tun in Sachen Führerschein nach der Augen-OP?" Auch interessant, weil es trotz ausreichender Sehkraft zu Bußgeldern führen kann, wenn man ohne Brille/Kontaktlinsen und ohne geänderten Führerschein bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten wird.
http://www.auto-motor-und-sport.de/services/recht hat geschrieben:Recht

Sehkraft wieder hergestellt - Führerschein ändern lassen


Braucht ein Autofahrer am Steuer keine Sehhilfe mehr, kann er den entsprechenden Vermerk im Führerschein löschen lassen. So verhindert er, dass bei Polizeikontrollen trotz ausreichender Sehkraft ein Bußgeld fällig wird.

Laut dem Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) in Berlin muss hierzu ein Umtauschantrag gestellt werden - beim Bürgeramt oder bei der jeweiligen Kfz-Zulassungsstelle.

Nach Angaben des TÜV Nord in Hannover ist für den Antrag ein ärztliches Attest nötig, das die hundertprozentige Sehkraft des Fahrers ohne Sehhilfe bestätigt. Die Kosten für den Führerschein-Umtausch werden beim neuen EU-Führerschein im Scheckkartenformat von den Bundesländern festgelegt. So schlägt er etwa in Berlin mit 36,70 Euro, in Köln dagegen nur mit 24 Euro zu Buche. Der Preis für den Umtausch der alten bundesdeutschen Führerscheine aus Papier beträgt einheitlich 24 Euro.
Wer die Originalseite einsehen möcht, findet unten die URL zum anklicken. Aber bitte bedenken, dass die Seite irgendwann voraussichtlich nicht mehr zu finden sein wird, da das Internet in diesem Bereich natürlich ständigen Veränderungen unterworfen ist.

http://www.auto-motor-und-sport.de/serv ... _13987.hbs

Gruß, Matthias
Zuletzt geändert von Glasbaustein am 04.09.2008, 12:51, insgesamt 1-mal geändert.
[b]R[/b] (Sph) = -4,75 (neuester Wert); (Cyl) = -0,5; (Ach) = 30
[b]L[/b] (Sph) = -5,50 (neuester Wert); (Cyl) = -0,5; (Ach) = 165
Status: Noch ohne refraktive OP! [img]http://yelims3.free.fr/Jesuis/Opticien.gif[/img]

justwatchin
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Beitrag von justwatchin » 04.09.2008, 09:51

die "hundertprozentige Sehkraft" kann ich nicht ganz glauben. in deutschland sind AFAIK 70% vorgeschrieben, in österreich sind es für den B-Schein gar nur 50%

Glasbaustein
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Beitrag von Glasbaustein » 04.09.2008, 11:05

Stimmt eigentlich, jetzt wo du es sagst. Möglicherweise ist der Terminus "hundertprozentige Sehkraft" auch eher ein Versuch des Journalisten auszudrücken, dass es eine allgemein zum Führen eines Fahrzeugs anerkannte Sehkraft sein muß. Nach dem Motto: "Oberflächlich recheriert".

Bin da aber, ehrlich gesagt, auch kein Experte. Andererseits bin ich auch der Meinung, dass die 70% hier im Forum schon öfter genannt wurden. Scheint also eher die richtige Zahl zu sein. Vielleicht meldet sich hier ja noch ein "Fachmann". Ansonsten hilft ja hoffentlich "Tante Google" weiter. Ist aber wohl der einzige streitbare Aspekt, und nicht der wichtigste, des Beitrages, so dass die Nachricht deswegen nicht gleich sinnlos verpufft, denke ich.

Deshalb ist der Themen-Beitrag immer noch relativ hilfreich und informativ, hoffe ich. Allein wegen des Stichwortes "ärztliches Attest" und dem "schönen" Wort "Umtauschantrag".
Zuletzt geändert von Glasbaustein am 04.09.2008, 12:53, insgesamt 3-mal geändert.
[b]R[/b] (Sph) = -4,75 (neuester Wert); (Cyl) = -0,5; (Ach) = 30
[b]L[/b] (Sph) = -5,50 (neuester Wert); (Cyl) = -0,5; (Ach) = 165
Status: Noch ohne refraktive OP! [img]http://yelims3.free.fr/Jesuis/Opticien.gif[/img]

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Sehleistung

Beitrag von stareyes » 04.09.2008, 11:41

Die Sehleistung in % auszudrücken ist ein Wert, der allgemein für Laien verständlich sein sollte. 100% von was denn? 1.0 ist der Standard.

Vergessen wir mal schnel das Schnellen System(20/20 entspricht 1.0 oder "100%"). Soweit ich informiert bin, wird eine Sehleistung von 0.7 oder gar 0.6(?)als Mindestrichtlinie für den Führerschein gesehen.
Meine Posts sind weder eine genaue Diagnose noch eine auf Diagnosen beruhende Beratung. Bitte sucht immer einen Arzt zur Klaerung auf

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Beitrag von clapede » 04.09.2008, 12:01

Hallo,
finde das Thema auch sehr interessant, habe von meiner Klinik eine Woche nach meiner OP z.B. ein" Augenärztliches Zeugnis " erhalten .
Die Werte : zentrale Tagesschärfe beträgt rechts 0,8 u. links 1,0
Habe die Bescheinigung momentan noch in meinen alten grauen Führerschein beigelegt.
Hab nun die Frage ? In welchen Zeitraum muß ich den Führerschein ändern ? Datum auf dem Attest ist der 15.8.2008
Vielen Dank

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