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Krankschreibung?

Verfasst: 06.04.2005, 20:23
von Symbiont
Da keine medizinische Notwendigkeit für refraktive Eingriffe mit dem Laser besteht, dürfen Ärzte für diese Zeiträume nicht krankschreiben.
Die durch Laser-Behandlung gegen Kurzsichtigkeit verursachte gesundheitliche Beeinträchtigung stellt nach einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Frankfurt vom 23. 5. 2000 keine Arbeitsunfähigkeit im Sinne des Paragraphen 3, Absatz 1, Lohnfortzahlungsgesetz, Patienten müssen also für die entstehenden Fehlzeiten Urlaub nehmen.

Re: Krankschreibung?

Verfasst: 07.04.2005, 11:46
von RubberDuck
Ich denke das müßte heissen: "Falls keine medizinische Notwendigkeit für refraktive Eingriffe besteht, dürfen Ärzte für diese Zeiträume nicht krankschreiben...

Verfasst: 07.04.2005, 13:04
von Gast
Nun da kann ich nur sagen: keine Regel ohne Ausnahme...

Verfasst: 07.04.2005, 13:05
von schlaudi
Nun da kann ich nur sagen: keine Regel ohne Ausnahme... sagt schlaudi aus eigener Erfahrung

Verfasst: 07.04.2005, 13:08
von Jennie_
schlaudi hat geschrieben:Nun da kann ich nur sagen: keine Regel ohne Ausnahme... sagt schlaudi aus eigener Erfahrung
Da schließ ich mich doch mal an :P