Krankschreibung?

Beantwortung häufig gestellter, allgemeiner Fragen

Moderator: Frankyboy

Symbiont
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Krankschreibung?

Beitrag von Symbiont » 06.04.2005, 20:23

Da keine medizinische Notwendigkeit für refraktive Eingriffe mit dem Laser besteht, dürfen Ärzte für diese Zeiträume nicht krankschreiben.
Die durch Laser-Behandlung gegen Kurzsichtigkeit verursachte gesundheitliche Beeinträchtigung stellt nach einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Frankfurt vom 23. 5. 2000 keine Arbeitsunfähigkeit im Sinne des Paragraphen 3, Absatz 1, Lohnfortzahlungsgesetz, Patienten müssen also für die entstehenden Fehlzeiten Urlaub nehmen.
Grüße Symbiont

RubberDuck
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Re: Krankschreibung?

Beitrag von RubberDuck » 07.04.2005, 11:46

Ich denke das müßte heissen: "Falls keine medizinische Notwendigkeit für refraktive Eingriffe besteht, dürfen Ärzte für diese Zeiträume nicht krankschreiben...

Gast

Beitrag von Gast » 07.04.2005, 13:04

Nun da kann ich nur sagen: keine Regel ohne Ausnahme...

schlaudi
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Beitrag von schlaudi » 07.04.2005, 13:05

Nun da kann ich nur sagen: keine Regel ohne Ausnahme... sagt schlaudi aus eigener Erfahrung

Jennie_
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Beitrag von Jennie_ » 07.04.2005, 13:08

schlaudi hat geschrieben:Nun da kann ich nur sagen: keine Regel ohne Ausnahme... sagt schlaudi aus eigener Erfahrung
Da schließ ich mich doch mal an :P
Seit dem 07.01.2003 endlich brillenlos. :)

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