Zahlen Krankenkassen bei einer Lasik/Lasek etwas ...?
Verfasst: 06.04.2005, 19:59
Zahlen Krankenkassen bei einer Lasik/Lasek etwas dazu oder zahlen sie alles?
Die Diagnostik einer Refraktionsanomalie und deren Versorgung mit Brille oder Kontaktlinse ist Kassenleistung.
Die Kosten der refraktiv chirurgischen Eingriffe werden von den gesetzlichen Krankenkassen und auch von den privaten Krankenversicherungen in der Regel nicht übernommen werden. Dies gilt auch bei nachgewiesener Unverträglichkeit von Brillen oder Kontaktlinsen. Auch die Kosten für die Vor- und Nachuntersuchungen innerhalb der ersten drei Monate nach der Operation sind nach dem heutigen Stand grundsätzlich vom Patienten selbst zu bezahlen und werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet.
Wie z.B. bei kosmetischen Operationen kann die Behandlung eventueller postoperativer Komplikationen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden. Bei komplikationslosem Verlauf ist davon auszugehen, daß nach 3 Monaten die Behandlung im Rahmen des refraktiv-chirurgischen Eingriff abgeschlossen ist, so daß nach gegenwärtiger Rechtsauffassung dann eine kassenärztliche Weiterbehandlung erfolgen kann.
In Ausnahmefällen, wenn z.B. eine Korrektur mit Brille oder Kontaktlinse nicht mehr möglich ist, kann es je nach Fallproblematik sein, dass die gesetzlichen Krankenkassen einen Teil oder sogar die gesamten Kosten übernehmen. Wie groß hier jedoch real die Chancen sind, Ansprüche geltend zu machen, weiß ich nicht.
Die Diagnostik einer Refraktionsanomalie und deren Versorgung mit Brille oder Kontaktlinse ist Kassenleistung.
Die Kosten der refraktiv chirurgischen Eingriffe werden von den gesetzlichen Krankenkassen und auch von den privaten Krankenversicherungen in der Regel nicht übernommen werden. Dies gilt auch bei nachgewiesener Unverträglichkeit von Brillen oder Kontaktlinsen. Auch die Kosten für die Vor- und Nachuntersuchungen innerhalb der ersten drei Monate nach der Operation sind nach dem heutigen Stand grundsätzlich vom Patienten selbst zu bezahlen und werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet.
Wie z.B. bei kosmetischen Operationen kann die Behandlung eventueller postoperativer Komplikationen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden. Bei komplikationslosem Verlauf ist davon auszugehen, daß nach 3 Monaten die Behandlung im Rahmen des refraktiv-chirurgischen Eingriff abgeschlossen ist, so daß nach gegenwärtiger Rechtsauffassung dann eine kassenärztliche Weiterbehandlung erfolgen kann.
In Ausnahmefällen, wenn z.B. eine Korrektur mit Brille oder Kontaktlinse nicht mehr möglich ist, kann es je nach Fallproblematik sein, dass die gesetzlichen Krankenkassen einen Teil oder sogar die gesamten Kosten übernehmen. Wie groß hier jedoch real die Chancen sind, Ansprüche geltend zu machen, weiß ich nicht.