Entsetzliche Erfahrung mit AXA versicherter AlZEuroEyes
Verfasst: 26.06.2012, 17:42
Hallo,
nach 14 jähriger unmenschlicher Prozesstortour habe ich gegen die AlZEuroEyes, München, Bayerstr.3 ein rechtskräftiges Urteil (in 2012) in meinem Arzthaftungsprozess erwirkt.
Die Erfahrungungen mit der beklagten Klinik , deren med. Direktor der apl. Prof. Neuhann ( keine ordentliche Professur) war und ist, sind traumatisch. Lügen, manipulierte Behandlungsunterlagen vom LKA festgestellt, perfide Beleidigungen, Bedrohungen prägten das unbeschreiblich inhumane Prozessverhalten der "Human"mediziner um mich massiv einzuschüchtern und psychisch fertig zumachen.
Ein ruiniertes gelasertes Auge, verursacht von den Beklagten, reichte als Schädigung und Leiden nicht. Zusätzlich musste ich durch 4 Instanzen ein unmenschlich unfaires Justizverfahren erleiden, obwohl bereits in 1.und 2. Instanz in einem Grund- und Teil- Urteil wegen groben Behandlungsfehlers und in letzter Instanz wegen Aufklärungsfehler, die AlZ(EuroEyes) München ( Dr. Christoph Schmid ) zur Schadensregulierung und Schmerzensgeld verurteilt worden waren.
Die Entscheidungsträger der AXA Versicherung sind nach Angabe der Beklagten grundsätzlich in Urlaub. Jede Fristsetzung des Gerichts wurde mit dieser Begründung außer Kraft gesetzt. Geschätzte Verlängerung durch angeblichen Urlaub der AXA - Bevollmächtigten in diesen 14 Jahren Verfahrensdauer: mindestens 3 Jahre. Es galt ja, für die Beklagten und die Versicherung das aussichtslose Verfahren, zu verlängern . Zermürbungsstrategien exzessiv auszureizen, die Haftung zu vermeiden. Allerdings lebe ich noch,bin also als Geschädigter noch nicht entschwunden. Zur Zeit muss ich meinen Schaden ( Verdienstausfall u.a.) erneut vor dem LG erstreiten. Das Urteil war ja nur ein Grundurteil. Die Schadenshöhe erfordert einen erneuten Prozess.
Vom Gericht vorgeschlagene Vergleichssummen wurden 14 Jahre lang von der AXA abgelehnt. Nach dem 1. Urteil des LG wurde mir eine halbierte Summe des Gerichtsvorschlages angeboten mit der Begründung , das LG MÜnchen habe ein krasses Fehlurteil gefällt.
Auch der Staat und damit jeder Steuerzahler wurde durch meinen Dienstausfall geschädigt. Der Staat macht nun die Dienstausfallszeiten ebenfalls als Schaden geltend. ( ich bin Beamtin )
Schon hat die AXA erneut als Drohpotential angekündigt, es werde noch weitere Zeit vergehen, bis Entschädigung bezahlt werde, wenn wir ( der Staat und ich ) keinen Vergleich eingehen würden. Ich wappne mich also für weitere 10 Jahre , die dann zumindest gut verzinst werden. Diese Versicherung ist für mich kein vertrauenswürdiger Vertragspartner mehr. Die 14 jährige Zu- und Absage von Vergleichssummen in beliebiger , wec hselnder Höhe hat seine unauslöschbare Wirkung .
Bevor Sie sich für einen Arzt/Klinik entscheiden, fragen Sie besser nach dessen Haftpflichtversicherung.
Übrigens gab ein Sprecher der AXA in der Berliner Morgenpost an, die laser refraktiven chirurgischen Eingriffe am Auge seien SEHR SCHADENSTRÄCHTIG . Es gibt also sehr viele schwerst Geschädigte wie mich.
Ich kann jeden nur vor diesem Laser Eingriff generell abraten.
Eine Rechtsschutzversicherung ist m. E. zwingend notwendig.Die Haftpflichtversicherung des Arztes übernimmt alle Verfahrenskosten. Der Arzt hat keinerlei Risiko. In meinem Fall sind ca 70.000 € Verfahrenskosten angefallen, da die Versicherung 2 mal bis zum BGH durch alle Instanzen ging, um mich auszuhungern. ( obwohl das LG und das OLG sogar 2 mal zu meinen Gunsten ein Urteil gefällt hatte ) Insgesamt wurden 8 Gerichtsgutachten gestellt, alle haben unisono die Fehlbehandlung un Falschaufklärung festgestellt.
Der apl. Prof. Neuhann war seit 2001 KRC Vorsitzender und hat
mich, das Gericht und die Krankenkasse belogen. Das ist Fakt.
Die KRC, angeblich eine objektive Bewertungsstelle für geschädigte Patienten und die Gerichtre , hat mit ihm einen Vorsitzenden gewählt, der sogar die KRC Patienteninfo mit gefälschter Datierung der Astigmatismuskorrekturanerkennung , die dann als " Entlastungsbeweis " missbräuchlich im Prozess verwendet wurde, manipuliert . IN der KRC Info stehht unter " LASIK " link : Wie funktionieren diese Behandlungen ? " : 1995 habe die DOG/BVA die Korrektur des Astigmtismus mit PRK als wissenschaftlich anerkannt eingestuft. Diese Anerkennung erfolgte jedoch erst 4 Jahre später , in 1999 mit verbesserten Geräten. Jede Korrektur des Astigmatismus war 1996 in der klinischen Erprobung ( weltweit ). In USA war kein Lasergerät von der FDA für die Astigmatismus-Korrektur zugelassen.
Dr. Christoph Schmid, der mein Auge so beispiellos verpfuscht hat, ist nach wie vor in der KRC Liste der empfohlenen Ärzte.
OP Ergebnis : Überkorrektur + 3 dpt. starke Dezentrierung von 1,5 mm, bis 70% Visusverlust. konstante Doppel- Geisterbilder. u.a.
Never change a running system. Das gilt insbesondere für ein so
wichtiges Sinnes Organ wie das Auge.
Wer einen Job mit sehr viel Urlaub möchte , sollte sich bei der AXA bewerben. s.o.
Hella
nach 14 jähriger unmenschlicher Prozesstortour habe ich gegen die AlZEuroEyes, München, Bayerstr.3 ein rechtskräftiges Urteil (in 2012) in meinem Arzthaftungsprozess erwirkt.
Die Erfahrungungen mit der beklagten Klinik , deren med. Direktor der apl. Prof. Neuhann ( keine ordentliche Professur) war und ist, sind traumatisch. Lügen, manipulierte Behandlungsunterlagen vom LKA festgestellt, perfide Beleidigungen, Bedrohungen prägten das unbeschreiblich inhumane Prozessverhalten der "Human"mediziner um mich massiv einzuschüchtern und psychisch fertig zumachen.
Ein ruiniertes gelasertes Auge, verursacht von den Beklagten, reichte als Schädigung und Leiden nicht. Zusätzlich musste ich durch 4 Instanzen ein unmenschlich unfaires Justizverfahren erleiden, obwohl bereits in 1.und 2. Instanz in einem Grund- und Teil- Urteil wegen groben Behandlungsfehlers und in letzter Instanz wegen Aufklärungsfehler, die AlZ(EuroEyes) München ( Dr. Christoph Schmid ) zur Schadensregulierung und Schmerzensgeld verurteilt worden waren.
Die Entscheidungsträger der AXA Versicherung sind nach Angabe der Beklagten grundsätzlich in Urlaub. Jede Fristsetzung des Gerichts wurde mit dieser Begründung außer Kraft gesetzt. Geschätzte Verlängerung durch angeblichen Urlaub der AXA - Bevollmächtigten in diesen 14 Jahren Verfahrensdauer: mindestens 3 Jahre. Es galt ja, für die Beklagten und die Versicherung das aussichtslose Verfahren, zu verlängern . Zermürbungsstrategien exzessiv auszureizen, die Haftung zu vermeiden. Allerdings lebe ich noch,bin also als Geschädigter noch nicht entschwunden. Zur Zeit muss ich meinen Schaden ( Verdienstausfall u.a.) erneut vor dem LG erstreiten. Das Urteil war ja nur ein Grundurteil. Die Schadenshöhe erfordert einen erneuten Prozess.
Vom Gericht vorgeschlagene Vergleichssummen wurden 14 Jahre lang von der AXA abgelehnt. Nach dem 1. Urteil des LG wurde mir eine halbierte Summe des Gerichtsvorschlages angeboten mit der Begründung , das LG MÜnchen habe ein krasses Fehlurteil gefällt.
Auch der Staat und damit jeder Steuerzahler wurde durch meinen Dienstausfall geschädigt. Der Staat macht nun die Dienstausfallszeiten ebenfalls als Schaden geltend. ( ich bin Beamtin )
Schon hat die AXA erneut als Drohpotential angekündigt, es werde noch weitere Zeit vergehen, bis Entschädigung bezahlt werde, wenn wir ( der Staat und ich ) keinen Vergleich eingehen würden. Ich wappne mich also für weitere 10 Jahre , die dann zumindest gut verzinst werden. Diese Versicherung ist für mich kein vertrauenswürdiger Vertragspartner mehr. Die 14 jährige Zu- und Absage von Vergleichssummen in beliebiger , wec hselnder Höhe hat seine unauslöschbare Wirkung .
Bevor Sie sich für einen Arzt/Klinik entscheiden, fragen Sie besser nach dessen Haftpflichtversicherung.
Übrigens gab ein Sprecher der AXA in der Berliner Morgenpost an, die laser refraktiven chirurgischen Eingriffe am Auge seien SEHR SCHADENSTRÄCHTIG . Es gibt also sehr viele schwerst Geschädigte wie mich.
Ich kann jeden nur vor diesem Laser Eingriff generell abraten.
Eine Rechtsschutzversicherung ist m. E. zwingend notwendig.Die Haftpflichtversicherung des Arztes übernimmt alle Verfahrenskosten. Der Arzt hat keinerlei Risiko. In meinem Fall sind ca 70.000 € Verfahrenskosten angefallen, da die Versicherung 2 mal bis zum BGH durch alle Instanzen ging, um mich auszuhungern. ( obwohl das LG und das OLG sogar 2 mal zu meinen Gunsten ein Urteil gefällt hatte ) Insgesamt wurden 8 Gerichtsgutachten gestellt, alle haben unisono die Fehlbehandlung un Falschaufklärung festgestellt.
Der apl. Prof. Neuhann war seit 2001 KRC Vorsitzender und hat
mich, das Gericht und die Krankenkasse belogen. Das ist Fakt.
Die KRC, angeblich eine objektive Bewertungsstelle für geschädigte Patienten und die Gerichtre , hat mit ihm einen Vorsitzenden gewählt, der sogar die KRC Patienteninfo mit gefälschter Datierung der Astigmatismuskorrekturanerkennung , die dann als " Entlastungsbeweis " missbräuchlich im Prozess verwendet wurde, manipuliert . IN der KRC Info stehht unter " LASIK " link : Wie funktionieren diese Behandlungen ? " : 1995 habe die DOG/BVA die Korrektur des Astigmtismus mit PRK als wissenschaftlich anerkannt eingestuft. Diese Anerkennung erfolgte jedoch erst 4 Jahre später , in 1999 mit verbesserten Geräten. Jede Korrektur des Astigmatismus war 1996 in der klinischen Erprobung ( weltweit ). In USA war kein Lasergerät von der FDA für die Astigmatismus-Korrektur zugelassen.
Dr. Christoph Schmid, der mein Auge so beispiellos verpfuscht hat, ist nach wie vor in der KRC Liste der empfohlenen Ärzte.
OP Ergebnis : Überkorrektur + 3 dpt. starke Dezentrierung von 1,5 mm, bis 70% Visusverlust. konstante Doppel- Geisterbilder. u.a.
Never change a running system. Das gilt insbesondere für ein so
wichtiges Sinnes Organ wie das Auge.
Wer einen Job mit sehr viel Urlaub möchte , sollte sich bei der AXA bewerben. s.o.
Hella