Kostenübernahme nach unvorhergesehenen Komplikationen

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Oma
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Kostenübernahme nach unvorhergesehenen Komplikationen

Beitrag von Oma » 19.09.2005, 10:50

Hallo zusammen,

da ich in anderen Foren leider keine richtige Antwort erhalten habe, hoffe ich, dass mir hier jemand weiterhelfen kann.

Ich wurde Ende April an beiden Augen gelasert. Nach der Lasik bekam ich in beiden Augen eine Entzündung. Der behandelnde Augenarzt erklärte mir, dass die Behandlung nicht als Kassenleistung abzurechnen wäre. Bei einer Anfrage an die Krankenkasse, bestätigte diese mir die Aussage des Arztes.

In einem anderen Forum fand ich folgenden Text:

Ab dem dritten Monat - so eine Vereinbarung mit der Bundesärztekammer und den Dachverbänden der Krankenversicherer - können die Untersuchungen über Krankenschein abgerechnet werden. Bei Behandlungsmaßnahmen in Folge unerwarteter Komplikationen oder bei längerer Arbeitsunfähigkeit besteht voller Versicherungsschutz.

Da meine Krankenkasse jedoch nichts von dieser Vereinbarung weis, forderte sie mich auf, ihr diese Vereinbarung oder die Fundstelle zukommen zu lassen.

Weiss vieleicht jemand, wo ich diese erhalten kann?

Hat schon jemand nach dem dritten Monat eine Untersuchung beim Augenarzt machen lassen, die dann über die Krankenkasse abgerechnet wurde?

Vielen Dank für Eure Antworten.

Oma

regina_garbe
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Beitrag von regina_garbe » 20.09.2005, 12:12

Ab dem dritten Monat - so eine Vereinbarung mit der Bundesärztekammer und den Dachverbänden der Krankenversicherer - können die Untersuchungen über Krankenschein abgerechnet werden. Bei Behandlungsmaßnahmen in Folge unerwarteter Komplikationen oder bei längerer Arbeitsunfähigkeit besteht voller Versicherungsschutz.
Diese Vereinbarung kannst du dir doch bestimmt bei der Bundesärztekammer besorgen, oder? Das mit der Kostenübernahme bei Komplikationen ist nichts Neues, das zahlen die Kassen nämlich immer. Wenn die Kasse was anderes sagt, stimmt das nicht.
Regina

eye2006
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Beitrag von eye2006 » 12.02.2006, 15:58

@regina_garbe

Bist Du Dir mit der Kostenübernahme bei Komplikationen wirklich sicher?

Super wäre, wenn du hierfür eine Rechtsgrundlage nennen könntest, bzw. irgendeine Fundstelle! Werde mich mal Deinem Tip entspechend, bei der Ärztekammer erkundigen.
Da bei mir kurz nach der OP Komplikationen entstanden sind, wär ich Dir über eine Info dankbar. Du hörst Dich in Deiner Antwort sehr sicher und bestimmt an, ich hoffe schon aus Eigeninteresse das dies auch zutrifft.

regina_garbe
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Beitrag von regina_garbe » 13.02.2006, 21:34

Soweit ich weiß, gilt hier das gleiche, wie bei Schönheits-OPs, da werden auch Spätfolgen von der Kasse bezahlt. Das ist jedenfalls mein Wissensstand, vielleicht gibt es inzwischen ja auch eine neue höchstrichterliche (sprich: Bundesgerichtshof oder ein Oberlandesgericht) Entscheidung, die was anderes sagt.
Aber eine spezielle gerichtliche Entscheidung kann ich nicht zitieren.
Regina :)

eye2006
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Beitrag von eye2006 » 22.02.2006, 09:52

Keine Kostenübernahme laut BÄK !!

Kostenübernahme nach Komplikationen einer Augen-Lasik-OP
Ihre E-Mail vom 13.02.2005

Sehr geehrter Herr XXXX,

wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihrer o. g. E-Mail.

Sie fragen an, ob es eine Vereinbarung zwischen der Bundesärztekammer und den Dachverbänden der Krankenversicherer gibt, wonach die Behandlungsmaßnahmen in Folge unerwarteter Komplikationen nach einer Lasik-OP per Krankenschein abgerechnet werden können.

Stellungnahme:
Wir teilen Ihnen mit, dass es eine solche Vereinbarung nicht gibt.

Die operative Behandlung der Fehlsichtigkeit mittels Lasik-Verfahren (Augenlasikbehandlung - refraktive Chirurgie) wurde von uns als Wunschleistung (Leistung auf Verlangen des Patienten) nach § 1 Abs. 2 GOÄ eingestuft. Dies bedeutet, dass die gesetzliche Krankenkasse die Behandlungskosten grundsätzlich nicht übernimmt. Die gesetzlichen Krankenkassen listen die Verfahren der refraktiven Chirurgie nicht in ihrem Leistungskatalog auf und sind damit nach den jüngsten Entscheidungen des Bundessozialgerichtshofes auch nicht berechtigt, diese zu erstatten. Die privaten Krankenkassen entscheiden im Einzelfall, ob sie diese Behandlung bezuschussen oder erstatten. Wir dürfen Sie daher bitten, sich an Ihre Krankenkasse zu wenden und dort nachzufragen, wie es sich mit der Erstattung der Kosten für diese Operation verhält.

Die Erstattung von Kosten bei unerwarteten Komplikationen nach Lasik-Behandlung richten sich danach, ob die Krankenkasse/Krankenversicherung diese Leistung erstattet hat (Folgen zu Lasten der Krankenkasse/Krankenversicherung) oder nicht (Folgen zu Lasten des Versicherten).

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Auskünften behilflich gewesen zu sein und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

i. A. RXXX KXXXX

Sekretariat Dr. med. Anja PXXXX
Bundesärztekammer/Dezernat IV
Postfach 12 08 64
10598 Berlin
Tel.: +49 (0)30 400 456-442
Fax: + 49 (0)30 400 456-681
E-Mail: dezernat4@baek.de
www.bundesaerztekammer.de
:cry:

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