Rechtliche Schritte bei Lasik-Spätschäden möglich???

Sehbeeinträchtigungen wie Halos (Lichthöfe), Glare (Blendung), Starburst, Kontrastverlust (Schleiersehen) und Trockene Augen nach LASIK, Femto-LASIK, LASEK, Epi-LASIK, PRK...

Moderator: Frankyboy

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mrymen
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Rechtliche Schritte bei Lasik-Spätschäden möglich???

Beitrag von mrymen » 30.11.2006, 21:47

Hallo.
Ich habe hier von vielen Komplikationen gelesen.
Nun möchte ich gerne wissen, ob man rechtlich gegen solche
vorgehen kann.
Was ist, wenn z.b. nach Wochen oder Monaten probleme mit der Hornhaut auftreten, und man nicht mehr Autofahren kann?
Jobverlust?
Haftet die Klinik?
Zahlt die Krankenkasse?
Wie ist sowas geregelt???

Danke
frank

jwinckelmann
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Beitrag von jwinckelmann » 30.11.2006, 23:36

Mein Wissensstand:

Falls nicht nachweisbar grobe Fehler begangen worden sind, kann man rechtliche Schritte vergessen. Das ist das normale Operationsrisiko, man muss vor der Operation ja auch noch entsprechende Erklärungen dazu unterzeichnen.

7073sylvia
kennt sich hier aus
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Beitrag von 7073sylvia » 06.12.2006, 12:04

die klinik oder der arzt haften nicht, denn du unterschreibst ja dafür zig papiere, wo die risiken genauestens beschrieben sind.

außerdem ist es eine op, die nicht unbedingt notwendig ist und da sichern sich die doktoren schon doppelt und dreifach ab.

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