ein Extremfall

Sehbeeinträchtigungen wie Halos (Lichthöfe), Glare (Blendung), Starburst, Kontrastverlust (Schleiersehen) und Trockene Augen nach LASIK, Femto-LASIK, LASEK, Epi-LASIK, PRK...

Moderator: Frankyboy

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anonymus
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ein Extremfall

Beitrag von anonymus » 22.04.2011, 23:49

Hallo zusammen,

ich bin neu hier und möchte gleich mit einem Extremen Fall beginnen. Mit Mir. Ich wurde an beiden Augen mit der LASIK Methode mit Mikrokeratom behandelt. Meine Werte vor der OP lagen bei etwa -6 Dpt. kurz nach der OP begann eine Infektion in beiden Augen. Die Keratitis war mit herkömmlichen Antibiotika nicht in den Griff zu bekommen. nach etwa 2 Monaten war die Sehkraft auf einem Auge bei nahezu 0%. Auch ein stationärer Aufenthalt in einer Augenklinik brachte keine Besserung. Auch das 2. Auge verschlechterte sich zunehmend sodas ich etwa 3-4 Monate nach der LASIK nahezu vollständig blind war. Erst nach Hornhauttransplantationen beiderseits war die Infektion besiegt. Was hier so kurz geschildert wurde sind etwa 2,5 furchtbare Jahre mit starken Schmerzen, teilweiser und vollständiger Blindheit, Lichtempfindlichkeit und einer psychischen Extrembelastung.

Nun kommt auch noch folgendes Problem auf mich zu. Es gibt den § 52 Abs. 2 SGB V, wonach eine gestzliche Krankenkasse nicht verpflichtet ist bei sog. Schönheitsoperationen die Folgekosten bei Komplikationen zu übernehmen. Ich habe nun einen Brief bekommen das meine Krankenkasse prüft ob sie mich bei den Folgekosten beteiligt. Da die Kosten allein für die Transplantationen enorm sind stehe ich vor einem Problem. Nun meine Frage an jemanden der sich nach Möglichkeit WIRKLICH damit auskennt.

1. Muss der Arzt bereits im Aufklärungsbogen über den § 52 Abs. 2 SGB V aufklären, bzw. darauf hinweisen? Hat mein Arzt nämlich nicht gemacht. Die OP war in 2008, das Gesetz schon inkraftgetreten.

2. Ist es nicht so das nur Folgekosten die von Komplikationen herrühren nur innerhalb der ersten 30 Tage nach der entsprechenden OP von der Kasse eingefordert werden dürfen? (hab ich mal irgendwo gelesen). Stimmt das??

3. Ist die LASIK überhaupt eine Schönheitsoperation und fällt damit unter den §?? Denn nach einer Änderung geht es nur noch um "Schönheitsoperationen" und nicht allgemein um "medizinisch nicht indizierte" Operationen.

4. Gibt es überhaupt einen Fall bei dem die Krankenkasse jemanden an Folgekosten beteiligt hat oder wo sich jemand dagegen gewehrt hat?? Bitte beide Varianten melden!!

Ich wäre über sachkundige Hilfe sehr dankbar

chris111
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Re: ein Extremfall

Beitrag von chris111 » 24.04.2011, 10:24

zunächst einmal mein Beileid für deinen Leidensweg! Ich bin ehrlich gesagt geschockt, nicht wegen der Tatsache das es Komplikationen gab (das Risiko kennen wir alle), sondern darüber, dass du zeitweise beinahe blind warst.

Zu deiner eigentlichen Frage: Ich kann Dir nur dringend abraten, in Foren etc. Rechtsberatung einzuholen. Es könnten erhebliche Kostenerstattungsansprüche auf Dich zukommen, da solltest du Geld für einen guten Rechtsanwalt investieren, der sich im Sozialrecht auskennt und dich umfassend berät (ggf. natürlich auch in Richtung etwaiger Ansprüche, welche dir gegen deinen Arzt zustehen können). Alles Gute

Sterntaler
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Re: ein Extremfall

Beitrag von Sterntaler » 24.04.2011, 19:20

Hallo Anonymos,

ich bin ziemlich schockiert von deiner Geschichte.
Ich hatte selbst 2007 eine Lasek-PRK, die nicht erfolgreich war und es hat ca. 3 Jahre gedauert, bis meine Sehkraft so stabil war, dass ich meine neu dazugekommene Hornhautverkrümmung endlich mit Brille korrigieren konnte.
Die Verzweiflung, nicht richtig sehen zu können und auch nichts mit Brillengläsern dagegen tun zu können, kenne ich.
Allerdings kein Vergleich zu deiner Geschichte.
Ich hatte ab einigen Wochen nach der Op teilweise nur noch eine Sehkraft von 20 Prozent und musste mich krankschreiben lassen. Das Laserzentrum hat versucht, die Sache mit Heilungsverzögerung zu erklären, wusste sich aber auch keine Rat.
Die Untersuchungen bei meinem Augenarzt vor Ort musste ich zuerst selbst zahlen mit der Begründung, die du auch genannt hast. Als dann aber feststand, dass es zu unerwarteten Komplikationen gekommen war, hat die Krankenkasse übernommen (auch Überweisung zur Augenklinik). Jetzt möchte ich mir die Augen nachlasern lassen (nacheinander!!!) von Dr. Knorz in Mannheim. Den habe ich auch gleich gefragt, was passieren würde, wenn es wieder Komplikationen gäbe, ob ich dann auf den Kosten sitzen bleiben würde. Er sagte ganz klar nein, wenn Komplikationen auftreten, muss die Krankenkasse einspringen, erst recht, wenn es zu Infektionen und Hornhauttransplantationen kommt. Nur die normalen Nachuntersuchungen zahlt die Kasse nicht, aber sie zahlt notwendige Behandlungen, wenn Komplikationen auftreten.
Wende dich doch an die kassenärztliche Vereinigung.
Vielleicht hast du auch ein Recht auf Regressanspruch gegen deinen Operateur...
Wie hoch ist deine Sehkraft jetzt und kannst du deinen Beruf noch ausüben?

LG, Sterntaler

anonymus
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Re: ein Extremfall

Beitrag von anonymus » 25.04.2011, 20:35

Ich kann Dir nur dringend abraten, in Foren etc. Rechtsberatung einzuholen. Es könnten erhebliche Kostenerstattungsansprüche auf Dich zukommen
ich möchte ja keine verbindliche Rechtsberatung, sondern vielmehr dieses Forum nutzen um Meiungen einzuholen. einen fachlich kompetenten Anwalt auf diesem Bereich zu finden ist nämlich nicht ganz leicht. Die oben gestellten Fragen könnte auch ein Arzt beantworten, der sich ja auch tagtäglich mit dieser Materie beschäftigt.
Wie hoch ist deine Sehkraft jetzt und kannst du deinen Beruf noch ausüben?
ich habe mit Brille zwischen 80% und 40%... immer noch schwankend und auf beiden Augen unterschiedlich. Allerdings leide ich unter erheblichen "Erscheinungen": Sternchen, Halos, verminderter Kontrast, das volle Programm. Allerdings stört mich das nahezu nur bei Dämmerung und Nachts.

Frankyboy
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Re: ein Extremfall

Beitrag von Frankyboy » 26.04.2011, 09:52

Hallo anonymus,

derart schlimme Komplikationen, wie Du sie erlebt hast, sind wohl extrem selten, umso mehr, da heute zunehmend berührungslos mit dem Femtosekundenlaser anstelle des Microkeratoms gearbeitet wird. Daher wird es nicht leicht sein, Leidensgenossen zu finden, die ähnliches durchmachen mussten, wie Du.

Allerdings hilft Dir das kaum weiter. Ich kann mich chris111 nur anschließen, dass es das Beste wäre, sich an einen Fachanwalt für Sozialrecht zu wenden, sobald Die die Krankenversicherung Dir eine Selbstbeteiligung aufs Auge (im wahrsten Sinne des Wortes) drücken will. Zumindest kann dieser Dir sicherlich Auskunft geben, bis zu welchem Zeitraum die Kassen bereits gezahlte Behandlungskosten vom Versicherten zurückfordern dürfen.

Vielfach ist der Ausgang solcher unsäglichen Streitereien mit Versicherungen eine Einzelfallentscheidung eines Gerichtes, welches die jeweils individuell zu Grunde liegenden Fakten in ihrer Gesamtheit berücksichtigt; es wird also schwierig hier allgemeinverbindliche Aussagen zu erhalten.

Trotzdem wünsche ich Dir alles Gute, vor allem, was Deine Sehfähigkeit anbetrifft.

Viele Grüße
Frank
Femto-Wellenfront-Lasik bei Augentis (Optegra) in Krefeld am 21.10.2010
vormals
R: Sph -6,5; Cyl -0,75; Achse 25
L: Sph -5,5; Cyl -0,75; Achse 160

http://augenlaser.operationauge.de/femto-wellenfront-lasik-bei-augentis-krefeld-t8599.html

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