Hallo.
Ich hätte eine sehr wichtige Frage!
Überlege schon länger, ob ich den Lasik-Schritt waagen soll.
Meine Frage:
Sollte es nach der OP (natürlich in Deutschland) Probleme geben,
und ich längere Zeit beruflich ausfall, wer übernimmt die Lohnfortzahlung?
Die Krankenkasse?
Niemand? Eigenes Riskio?
Sprich, werde ich krankgeschrieben, falls ich aus gesundheitlichen
Gründen nicht arbeiten kann???
danke
franz
Wer zahlt nach OP-Problemen? Arbeitsausfall!
Moderator: Frankyboy
Entgeltfortzahlung
Hi mrymen, jetzt wird es interessant.
Tatsächlich entscheidet sich deine Frage an der Grenze zwischen medizinischer Indikation und Schönheitsoperation.
Wenn du darauf eine rechtsverbindliche Antwort möchtest musst du dir juristischen Rat einholen.
Meine Einschätzung wäre folgende.
Wenn du deine Brille rein aus kosmetischen Gründen nicht mehr möchtest, wäre der Eingriff als Schönheitsoperation zu werten und eine Fortzahlung im Krankheitsfall entfiele.
Jedoch ist die Fehlsichtigkeit auch medizinisch und technisch erfassbar, behindert das Alltagsleben und bringt Einschränkungen mit sich, die der Betroffene zum größten Teil selbst tragen muss.
Zudem sind Verfahren wie Lasik wissenschaftlich anerkannt.
Wenn bei einem solch häufig durchgeführten Eingriff also Komplikationen auftreten, wäre dies trotz des selbstgewählten Eingriffs als Erkrankung zu werten und die Lohnfortzahlung muss erfolgen. Tatsächlich liegt dem Eingriff eine medizinische Indikation in Form von refraktiven Werten vor. Dies unterscheidet refraktive Eingriffe von anderen Eingriffen die unter den Oberbegriff "Schönheitsoperation" fallen.
lG, Spark
Tatsächlich entscheidet sich deine Frage an der Grenze zwischen medizinischer Indikation und Schönheitsoperation.
Wenn du darauf eine rechtsverbindliche Antwort möchtest musst du dir juristischen Rat einholen.
Meine Einschätzung wäre folgende.
Wenn du deine Brille rein aus kosmetischen Gründen nicht mehr möchtest, wäre der Eingriff als Schönheitsoperation zu werten und eine Fortzahlung im Krankheitsfall entfiele.
Jedoch ist die Fehlsichtigkeit auch medizinisch und technisch erfassbar, behindert das Alltagsleben und bringt Einschränkungen mit sich, die der Betroffene zum größten Teil selbst tragen muss.
Zudem sind Verfahren wie Lasik wissenschaftlich anerkannt.
Wenn bei einem solch häufig durchgeführten Eingriff also Komplikationen auftreten, wäre dies trotz des selbstgewählten Eingriffs als Erkrankung zu werten und die Lohnfortzahlung muss erfolgen. Tatsächlich liegt dem Eingriff eine medizinische Indikation in Form von refraktiven Werten vor. Dies unterscheidet refraktive Eingriffe von anderen Eingriffen die unter den Oberbegriff "Schönheitsoperation" fallen.
lG, Spark
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