Übernahme der Kosten durch private Krankenkasse??

allgemeine Themen zu LASIK, Femto-LASIK, LASEK, Epi-LASIK, PRK...die in keine Spezialkategorie passen

Moderator: Frankyboy

fibie87
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Übernahme der Kosten durch private Krankenkasse??

Beitrag von fibie87 » 02.09.2014, 13:53

Hallo zusammen,

grundsätzlich habe ich mich vor der OP (Femto-LASIK) darauf eingestellt, die OP-Kosten selber tragen zu müssen. Dennoch habe ich den Versuch die Rechnung zur Krankenkasse zu schicken und um Erstattung der Kosten zu bitten nicht ausgelassen. Prompt kam die Antwort: „medizinisch nicht notwendig“ … „bla bla bla“ … „wir zahlen nicht“

Nun bin ich auf der Webseite einer Laserklinik, die hier im Forum oft benannt wird, auf folgendes gestoßen:
http://www.sehkraft.de/neuigkeiten/ihr- ... n-n92.html

Von daher meine Frage, gibt es eine realistische Chance, daß ich die Kosten dennoch erstattet bekomme? Und wenn ja, wie stelle ich das am geschicktesten an, ohne einen zeitaufwändigen, womöglich noch kostspieligeren Klagemarathon? Oder ist es jetzt, rund 3 Monate nach der OP, eh zu spät?

Zum Zeitpunkt der OP war ich noch „als Student“ privat versichert. Mittlerweise bin ich zwar nicht mehr im Studententarif aber „normal“ immer noch bei der gleichen Krankenkasse (Signal Iduna).

Hat jemand von Euch Erfahrungen damit gemacht??

Liebe Grüße! :)
Alles wird gut :)

KingLutra
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Beiträge: 10
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Re: Übernahme der Kosten durch private Krankenkasse??

Beitrag von KingLutra » 28.08.2015, 12:01

Leider muss man dir wohl mitteilen das es 3 Monate nach der OP wohl leider zu spät ist. :/
Diese Signatur ist gerade in Bearbeitung.

Kittie
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Re: Übernahme der Kosten durch private Krankenkasse??

Beitrag von Kittie » 28.08.2015, 12:46

Zum einen hat KingLutra Recht, es ist jetzt eh zu spät. Das hättest du vorher beantragen müssen.
Zum anderen kommt es maßgeblich darauf an, ob du privat oder gesetzlich versichert bist. In zweitem Fall sind die Chancen auf Kostenübernahme ohnehin zwischen "0" und "niemals nie nicht".
Femto-LASIK am 21.07.15

Vorher
R: -3,00 Dpt.
L: -2,50 Dpt.
Visus: 100%

Nachher
R: 0,00 Dpt.
L: 0,00 Dpt.
Visus Stand: 19.08.15: 160%
Visus Stand März 2016: 120%

Koelnauge
schaut sich noch um
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Re: Übernahme der Kosten durch private Krankenkasse??

Beitrag von Koelnauge » 29.08.2015, 15:42

ich möchte das Thema nochmal hochholen.
Bin privat Versichert (debeka) und Plane demnächst meine Augenop (Maus in Köln).
Die erste Voruntersuchung ist positiv verlaufen, ich habe auch schon den Termin für die richtige Untersuchung (die 2h dauert) und die OP.
Nun hieß es, dass ich nach der Untersuchung erhalte ich den Kostenvoranschlag, den ich dann einreichen kann.
Kann mir dazu jemand etwas sagen, wie es dann weitergeht?

- Kann ich mich darauf einstellen, dass die Krankenversicherung erstmal ablehnt? Oder meckert?
- Prüft die KV so etwas "Jahrelang" und will das verzögern?
- Will mich die KV mit minimaler Erstattung ärgern?
- da meine OP 1,5 Wochen nach der Untersuchung ist, sollte ich nun bereits meine KV kontaktieren, da die 1,5 Wochen zwischen Untersuchung und OP zu Kurz für Prüfungen sind? Oder gilt hier: wer viel Fragt erhält viele Antworten?

amlie
Forums-Benutzer
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Registriert: 22.06.2016, 14:43

Re: Übernahme der Kosten durch private Krankenkasse??

Beitrag von amlie » 11.07.2016, 14:09

Der Thread ist zwar etwas älter, aber ich kann vielleicht auch etwas zur Aufklärung beitragen :wink:

In den letzten Jahren hat sich in der Rechtsprechung einiges "bewegt". Immer mehr Gerichte folgen der Ansicht, dass es sich bei der Fehlsichtigkeit (Kurz-, Weit- sowie Asti) um eine Krankheit handelt und die refraktive Chirurgie eine "notwendige Heilbehandlung" darstellt. Deshalb wurden in der Vergangenheit immer wieder private Versicherungen zur Kostenübernahme (und zwar in voller Höhe) verurteilt. Leider gibt es zu diesem Thema noch keine höchtsrichterliche Entscheidung, da die Versicherer bislang stets eingelenkt hatten, wenn es "ernst" wurde, d.h. der BGH im Rahmen seiner vorläufigen Beurteilung zu verstehen gab, dass er die Versicherung wohl verurteilen würde. Die Versicherer haben dann kurzerhand bezahlt, so dass der Rechtsstreit erledigt war. Verständlich, denn man will ja verhindern, dass hierzu eine allgemeinverbindliche Rechtsprechung des BGH entsteht. Wie die Werte der betroffenen Personen im Einzelfall waren, weiß ich nicht. Aber es macht durchaus Sinn, vorab mal die Meinung der eigenen Versicherung zu erfragen, bevor es zur OP geht.

Ich bin bei der DBV versichert. Die haben mir - nach meinem vorsorglichen Hinweis auf die eine oder andere Gerichtsentscheidung, die zugunsten des Versicherten ausging, ohne wenn und aber schriftlich zugesichert, die OP Kosten nach Vorlage einer Rechnung gem. GOÄ zu übernehmen.

Ach ja, kurzer Hinweis am Rande: Wer sich in Deutschland behandeln lässt, kriegt auch eine Rechnung nach GOÄ ausgestellt. Wer ins Ausland geht, um Geld zu sparen, hat am Ende womöglich das Nachsehen, da er im Ausland wohl kaum eine der Gebührenordnung für Ärzte (also nach deutschem Recht) entsprechende Rechnung bekommt. Aber vielleicht lässt die Versicherung ja trotzdem mit sich verhandeln; schließlich sind die Kosten im Ausland teilweise nur halb so hoch, was wiederum dem Versicherer zu gute käme... :wink:

Es schadet jedenfalls nicht, vor der OP mal seine Versicherung zu fragen. Bei mir wollten sie nur die Refraktionswerte wissen...
TransPRK an beiden Augen am 18.8.2016 in Aschaffenburg

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