Kostenübernahme durch Krankenversicherung
Verfasst: 10.06.2013, 10:04
Hallo Zusammen,
neben der erfolgreichen Laser-OP (siehe Thread: http://augenlaser.operationauge.de/lase ... t9370.html)und dem damit verbundenen, neuen Lebensgefühl, habe ich nun eine weitere positive Nachricht erhalten.
Und zwar habe ich bei meiner privaten Krankenversicherung (Hallesche Krankenversicherung) die Kosten eingereicht und tatsächlich erstattet bekommen.
Vor 3 Jahren hatte ich schon mal vorab angefragt und eine typische Absage mit Standardtext erhalten.
Dieses Mal war ich zur OP entschlossen, unabhängig der Kostenübernahme und habe so die Kosten erst im Nachgang eingereicht. Zum Kostennachweis habe ich noch ein Schreiben mit ausführlicher Begründung beigelegt, wieso ich der Meinung bin, dass ich Anspruch auf die Übernahme der Leistungen habe. Der Text folgt sogleich.
Hier der Text, vielleicht hilft er zukünftig auch jemand anders bei der Kostenerstattung. Es ist natürlich immer situationsabhängig und tarifabhängig zu prüfen, ob bei jedem die einzelnen Argumente zutreffen.
Das elementare wird aber sicher neben den AGB sein, die KV davon zu überzeugen, dass die Laser OP eine anerkannte und Heilbehandlung ist und somit zielführender für die Sehschwächenbehandlung ist, als Behandlungsmethode einer Korrektur durch Brille oder Kontaktlinsen, die ja die Krankheit nicht "dauerhaft" beseitigen, sondern nur "erträglich" machen.
Viele Grüsse
Matthias
neben der erfolgreichen Laser-OP (siehe Thread: http://augenlaser.operationauge.de/lase ... t9370.html)und dem damit verbundenen, neuen Lebensgefühl, habe ich nun eine weitere positive Nachricht erhalten.
Und zwar habe ich bei meiner privaten Krankenversicherung (Hallesche Krankenversicherung) die Kosten eingereicht und tatsächlich erstattet bekommen.
Vor 3 Jahren hatte ich schon mal vorab angefragt und eine typische Absage mit Standardtext erhalten.
Dieses Mal war ich zur OP entschlossen, unabhängig der Kostenübernahme und habe so die Kosten erst im Nachgang eingereicht. Zum Kostennachweis habe ich noch ein Schreiben mit ausführlicher Begründung beigelegt, wieso ich der Meinung bin, dass ich Anspruch auf die Übernahme der Leistungen habe. Der Text folgt sogleich.
Hier der Text, vielleicht hilft er zukünftig auch jemand anders bei der Kostenerstattung. Es ist natürlich immer situationsabhängig und tarifabhängig zu prüfen, ob bei jedem die einzelnen Argumente zutreffen.
Das elementare wird aber sicher neben den AGB sein, die KV davon zu überzeugen, dass die Laser OP eine anerkannte und Heilbehandlung ist und somit zielführender für die Sehschwächenbehandlung ist, als Behandlungsmethode einer Korrektur durch Brille oder Kontaktlinsen, die ja die Krankheit nicht "dauerhaft" beseitigen, sondern nur "erträglich" machen.
Viele Grüsse
Matthias