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krankschreibung oder Urlaub?
Verfasst: 29.10.2008, 22:36
von lady_angelique
hallo Ihr Lieben,
ich hatte heute einen Termin bei CV in Nürnberg ..... und will mir im Januar die Augen lasern lassen.
Nun hab ich da ein paar Fragen:
bekomme ich für die entsprechenden Tage einen Krankenschein oder ist das als Urlaub abzuhaken?
wenn der Untersuchungstermin ist und mir danach vielleicht gar nicht mehr nach OP ist - kann ich da noch absagen??? oder muss ich dann "Ausfallgeld" zahlen?
ich weiß, das hätte ich heute gleich bei CV fragen können - es ist mir aber jetzt erst eingefallen ....
liebe Grüße
Lady
Verfasst: 30.10.2008, 08:19
von Glasbaustein
Hallo,
Für die OP wird man im allgemeinen nicht krankgeschrieben. Also Urlaub nehmen. Ausnahmen können OPs z. B. wegen Grauem Star oder ähnlichen, medizinisch unumgänglichen, Eingriffen darstellen.
Wenn die Voruntersuchung gelaufen ist und man sich danach gegen eine OP entscheidet, wird fast überall ein Betrag für die VU in Rechnung gestellt. Lässt man sich aber dort nach der VU auch operieren, wird der Betrag mit den OP-Kosten meist verrechnet.
Gruß, Matthias
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