LASIK von der Steuer absetzbar?

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Moderator: Frankyboy

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HansBaer
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Beitrag von HansBaer » 04.02.2006, 14:12

also bei euch beiden hat es funktioniert?

Thomas R.
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Beitrag von Thomas R. » 04.02.2006, 14:54

Bei mir ja.
t

Andrea KF
schaut sich noch um
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Beitrag von Andrea KF » 07.02.2006, 19:40

Absetzbar - ich denke "JA" ähnlich wie eine große Zahnersatzbehandlung oder ähnlich.
Allerdings wird ein zumutbarer Eigenanteil abgezogen, dieser lag mal bei ca. 3% des zu versteuernden Einkommens, ob die Höhe jetzt noch gilt weiß ich nicht.
Fazit: Wer gut verdient, der hat eh einen zu hohen Eigenanteil und wer wirklich wenig verdient kann sich ja meist nur schwer eine Laserbehandlung leisten :-(
Aber probieren kann man es ja auf jeden Fall, nur einkalkulieren würde ich diesen Steuervorteil nicht.

Gruß
Andrea

HansBaer
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Hilfe

Beitrag von HansBaer » 28.02.2006, 15:07

HILFE :(

bei mir droht ungemacht, die wollen sich wies aussieht um die Zahlung drücken. Kann mir bitte jemand helfen?

Habe jetzt meine Lasik eingereicht und folgendes kam vom Finanzamt zurück:

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ob das medizinisch notwendig war oder ob es auf eigene Veranlassung war. Wieviel haben Sie von der Krankenkasse erstattet bekommen und wenn nichts, warum nichts?
-----------------------------------

Was soll ich am besten schreiben dass es "flutscht"? Wenn die es bei euch anerkannt haben, kann ich mich vielleicht auf irgenwas berufen?

Vielen vielen Dank!

Grüsse

Evy2006
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Beitrag von Evy2006 » 28.02.2006, 16:46

Hallo,

wie hoch war Deine Kurz- oder Weitsichtigkeit vor der OP? Was übst Du für einen Beruf aus??? Wenn Du z.B. kurzsichtig warst und berufsbedingt viel Auto fahren musst, dann kannst Du sagen, dass es auf jeden Fall notwendig war, weil Du ohne eine Korrektur nicht Autofahren kannst. Dass Du mit der Brille Probleme hattest weil Du damit nicht gut genug sehen konntest und Kontaktlinsen nicht vertragen konntest.

Außerdem kannst Du darauf hinweisen, dass die Krankenkassen ja nicht nur die OP nicht bezahlt haben, auch anteilig nicht, sondern auch keine Brillen mehr bezahlen. Obwohl auch diese notwendig sind!!! So würdest Du auch für später keine Ausgaben mehr für Brillen haben, die Du ebenfalls auch nicht mehr von den Steuer absetzen kannst. In anderen Worten: mit dieser außergewöhnlichen Belastung entfällt in Zukunft die außergew. Belastung Brille. Falls Du sie früher bei Deiner Steuererklärung auch immer angegeben hast (ich was so dumm und unwissend und habe das früher auch nicht gemacht) :-(

Viel Glück! Vieleicht hat noch jemand einen weiteren Tipp.
Viele Grüße
Evy

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