allgemeine Themen zu LASIK, Femto-LASIK, LASEK, Epi-LASIK, PRK...die in keine Spezialkategorie passen
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moonlightlady
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von moonlightlady » 30.07.2007, 22:17
Hallo zusammen,
ich hätte eine Frage zur Absetzbarkeit. Wird der Anteil der Kosten der außergewöhnlichen Belastung nach Abzug des Eigenanteils voll erstattet oder nur zu einem Prozentsatz? Das ist mir nicht ganz klar.
Viele Grüße
moonlightlady
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von moonlightlady » 30.07.2007, 22:19
Schade, dass man hier nicht editieren kann.
Meine Frage bezieht sich auf den Fall dass man keine Einkommenssteuer zahlen muss.
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Sunny67
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von Sunny67 » 31.07.2007, 14:05
moonlightlady hat geschrieben:Meine Frage bezieht sich auf den Fall dass man keine Einkommenssteuer zahlen muss.
Wer keine Steuern zahlt, der erhält natürlich auch nichts zurück. Warum auch?
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Sunny67
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von Sunny67 » 31.07.2007, 14:15
Naolta hat geschrieben:
Aber weiß jemand, ob die außergewöhnliche Belastung auch ins nächste jahr übertragen werden kann?
Nein, es ist nicht übertragbar. Man kann außergewöhnliche Belastungen immer nur in dem Jahr geltend machen, in dem man diese auch gezahlt hat.
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cheese
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von cheese » 31.07.2007, 18:02
Bin jetzt verunsichert. Ich zahle im Moment auch keine Steuern, bin im Erziehungsurlaub. Hatte dieses Jahr eine OP. Mein Mann zahlt aber fleißig seine Beiträge. Zählt es pro Familie oder habe ich da auch keine Chance für die Erstattung?
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