Kostenübernahme bei Komplikationen nach Lasik im EU-Ausland
Verfasst: 31.10.2005, 19:57
Hallo,
ich habe noch eine Frage bzgl. einer OP im EU-Ausland (speziell Türkei). Hier und in anderen Foren steht gelegentlich mal, daß jede Krankenkasse 3 Monate nach einer erfolgten OP die weiteren Kosten für die Behandlung übernehmen wird/muß. Ich habe dazu auch einen Gesetzestext gefunden, leider habe ich den entsprechenden Link nicht mehr. Sofern davon jemand schon Gebrauch machen mußte, interessiert es mich, ob das für Behandlungen nach OPs generell/weltweit oder nur nach denen die innerhalb der EU durchgeführt wurden gilt.
Ich denke dabei an folgende Situation:
Wenn ich mich in der Türkei lasern lassen und dabei etwas schiefgehen würde (schiefgehen im Sinne von Ärztepfusch, ich meine NICHT eine evtl. erforderliche RE-Lasik oder dergleichen), würde ich mich sicherlich nicht dort einer weiteren OP unterziehen (die ja laut Inserat kostenlos wäre). Da ich dann aber im EU-Ausland operiert worden wäre, müßte nach dem Gesetzestext, den ich gefunden habe, meine Krankenkasse für jegliche darauffolgende Behandlungen nicht aufkommen, auch nicht nach 3 Monaten. Bevor jetzt wieder über die Türkei und die dort ansässigen Ärzte schimpfen, ich (und wohl auch die meisten anderen) würde mich auch in Deutschland nicht noch einmal von jemandem operieren lassen, der bereits zuvor an mir rumgepfuscht hat. Insofern würde ich auch in Deutschland ein solches Laserinstitut meiden und bei jemand anders in Behandlung gehen wollen und vermutlich dafür nochmals zahlen müssen.
Weiß jemand dazu etwas genaues oder hat selber damit (leider) Erfahrung machen müssen?
ich habe noch eine Frage bzgl. einer OP im EU-Ausland (speziell Türkei). Hier und in anderen Foren steht gelegentlich mal, daß jede Krankenkasse 3 Monate nach einer erfolgten OP die weiteren Kosten für die Behandlung übernehmen wird/muß. Ich habe dazu auch einen Gesetzestext gefunden, leider habe ich den entsprechenden Link nicht mehr. Sofern davon jemand schon Gebrauch machen mußte, interessiert es mich, ob das für Behandlungen nach OPs generell/weltweit oder nur nach denen die innerhalb der EU durchgeführt wurden gilt.
Ich denke dabei an folgende Situation:
Wenn ich mich in der Türkei lasern lassen und dabei etwas schiefgehen würde (schiefgehen im Sinne von Ärztepfusch, ich meine NICHT eine evtl. erforderliche RE-Lasik oder dergleichen), würde ich mich sicherlich nicht dort einer weiteren OP unterziehen (die ja laut Inserat kostenlos wäre). Da ich dann aber im EU-Ausland operiert worden wäre, müßte nach dem Gesetzestext, den ich gefunden habe, meine Krankenkasse für jegliche darauffolgende Behandlungen nicht aufkommen, auch nicht nach 3 Monaten. Bevor jetzt wieder über die Türkei und die dort ansässigen Ärzte schimpfen, ich (und wohl auch die meisten anderen) würde mich auch in Deutschland nicht noch einmal von jemandem operieren lassen, der bereits zuvor an mir rumgepfuscht hat. Insofern würde ich auch in Deutschland ein solches Laserinstitut meiden und bei jemand anders in Behandlung gehen wollen und vermutlich dafür nochmals zahlen müssen.
Weiß jemand dazu etwas genaues oder hat selber damit (leider) Erfahrung machen müssen?