Steuerliche Absetzung in meinem Fall möglich????

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Moderator: Frankyboy

cheese
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Steuerliche Absetzung in meinem Fall möglich????

Beitrag von cheese » 15.05.2007, 23:10

Hallo

ich brauche eure Hilfe. Ich möchte mir gerne meine Augen lasern lassen. Die OP würde 4.500 kosten. Ist eine Menge Geld für uns. Habe auch schon erfahren, dass man diese Kosten steuelich absetzen kann. Bei mir ist es so, dass ich kein Einkommen habe (bin im Erziehungsurlaub, wir haben ein Kleinkind), Bruttoeinkommen meines Mannes ca. 27.000-30.000 im Jahr.
Ist es für uns bei der steuerlichen Absetzung vom Vorteil, dass wir nur ein Einkommen haben? oder wie ist es? Werden wir einen Teil erstattet bekommen oder müsste ich berufstätig sein, um irgendentwas zurück zu bekommen? Ich kenne mich mit den Steuern gar nicht aus. :roll:

Liebe Grüße

Peter.S
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Beitrag von Peter.S » 16.05.2007, 11:30

Hallo Cheese,

die Kosten kannst du unter Außergewöhnliche Belastung absetzen und da kommt es auf die zumutbare Belastung an. Habe jetzt die Prozentzahl nicht im Kopf. Alles was über die zumutbare Belastung hinausgeht, wird vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Beispiel: Wenn eure zumutbare Belastung 2000 € wäre und die OP 4500 € kostet, würden 2500 € vom Einkommen abgezogen werden. Bei einem Bruttoeinkommen von 27000 € pro Jahr wären dann nur noch 24500 € zu versteuern. Wenn ihr noch mehr Außergewöhnliche Belastungen habt, verringert sich das Einkommen, welches zu versteuern ist, dementsprechend.

Gruß
Peter

cheese
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Beitrag von cheese » 16.05.2007, 13:45

Danke dir Peter.

jetzt verstehe ich schon mehr, aber noch nicht alles. Wir führen nur eine Kasse, das Geld ist bei uns nicht getrennt und wir machen auch eine gemeinsame Steuererklärung. Wird Einkommen meines Mannes auf uns beibe gerechnet? Denn ich habe ja nicht zu versteuern, habe kein Einkommen. Kann es so kommen, dass Finanzamt sagt, habe keine Steuern bezahlt, deswegen auch keine steuerliche Absetzung der OP? Oder zählt das was mein Mann einzahlt doch pro Familie?

Gruß

Angie
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Beitrag von Angie » 16.05.2007, 22:31

Hallo Cheese,

mach'dir mal keine Sorgen - natürlich könnt ihr die OP steuerlich absetzen.
Ihr werdet als Ehepaar gemeinsam steuerlich veranlagt, d.h. es gibt ein Einkommen (das deines Mannes) und absetzen könnt ihr all' eure Kosten als außergewöhnliche Belastungen - egal ob diese "Belastungen" euch beide betreffen oder ob sie nur einer von euch verursacht hat.

Eure Einkommen werden zusammen gerechnet und eure Ausgaben / Belastungen werden auch zusammen gerechnet.

Gruß
Angie

cheese
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Beitrag von cheese » 16.05.2007, 22:35

Danke für deine Antwort, Angie!

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