Wasserschaden heißt Mietminderung?

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Moderator: Frankyboy

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Sibby
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Wasserschaden heißt Mietminderung?

Beitrag von Sibby » 26.03.2024, 09:10

Ist es mir erlaubt, die Mietzahlungen zu reduzieren, falls in meiner Mietwohnung ein Wasserschaden auftritt?

Fantastico
kennt sich hier aus
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Re: Wasserschaden heißt Mietminderung?

Beitrag von Fantastico » 26.03.2024, 09:29

Definitiv, bei Vorliegen eines Wasserschadens in deiner Mietwohnung hast du das Recht, eine Mietminderung zu verlangen. Wichtig dabei ist, dass du diesen Mangel sofort nach Feststellung dem Vermieter mitteilst und angemessen dokumentierst. Die genaue Reduzierung der Miete richtet sich nach der Schwere des Schadens und inwiefern dieser die Nutzbarkeit deiner Wohnung beeinträchtigt. Für die Festlegung der angemessenen Mietminderung ist es oft hilfreich, einen Experten hinzuzuziehen.

>> Mehr zu Mietminderung bei Wasserschäden hier <<

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