Nee, genau das ist eben kein Vergleich. Wenn sie geschrieben hätten in " Bei uns sind sie in den besseren Händen" wäre der Verdacht Mitbewerber zu degradieren bzw. sich selbst unangemessen zu bewerben gegeben.
Nur wenn direkt oder indirekt Bezug auf die Leistungen anderer genommen wird und dies in Form eines wertenden Komperativs geschieht ( besser als xy, größer als xy, schneller als xy ) und dafür keine, dem Kunden zugänglichen und nachprüfbaren Vergleichsmöglichkeiten vorhanden sind ( hierbei zählt aber nicht der Vergleich durch den eigenen Kauf bzw. die Inanspruchnahme der Dienstleistung) spricht man in der EU von "Vergleichender Werbung". ( in den USA ist sowas allerdings durchaus zulässig und wird praktiziert).
Der Text ist natürlich geschickt gewählt, da potentielle Kunden des Instituts natürlich wissen (sollten), welcher Gedanke dahinter steht.
Rechtlich, aber wie gesagt, nicht anfechtbar.
Gruß
Pinbot
Findet Ihr das in Ordnung?
Moderator: Frankyboy
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