Dank erstmal für eure hilfreichen Antworten,
nun chrissu habe deinen Ratschlag gefolgt und habe bei mein Privaten Krankenkasse nachgehakt,
die meinten ich solle nochmal bei der Praxis vorbeischauen und gezielt nach einer Rechnung mit ausgewiesener MwSt. und Re-Nr. etc. nachfragen.
Wenn ihr mich fragt habe ich sowas auch noch nie erlebt, dass jmd nach erbrachter Leistung keine Re. ausstellen will.
Notfals nehme ich mir einen Anwalt, der dann eine Anzeige stellen soll wegen Steuerbetrug.
ARZT WILL MIR KEINE RECHNUNG AUSSTELLEN???
Moderator: Frankyboy
@dennis12345
ich würde einer Rechnung anstelle einer Quittung bei der Einkommensteuererklärung ganz klar den Vorzug geben.
Bloße Quittungen machen ab und an Probleme.
Gute Belege beugen Rückfragen vor und erübrigen den Einspruch/Antrag auf schlichte Änderung mit anschließender Nachreichung der Rechnung, sollte der Sachbearbeiter die Quittung im ersten Anlauf nicht anerkennen.
Dies ist meine persönliche Meinung und natürlich keine Steuerberatung.
Wünsch´ euch was!
Katerchen
ich würde einer Rechnung anstelle einer Quittung bei der Einkommensteuererklärung ganz klar den Vorzug geben.
Bloße Quittungen machen ab und an Probleme.
Gute Belege beugen Rückfragen vor und erübrigen den Einspruch/Antrag auf schlichte Änderung mit anschließender Nachreichung der Rechnung, sollte der Sachbearbeiter die Quittung im ersten Anlauf nicht anerkennen.
Dies ist meine persönliche Meinung und natürlich keine Steuerberatung.
Wünsch´ euch was!
Katerchen
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