Das Landgericht Dortmund hat in einem Berufungsverfahren entschieden, das die private KV eine Augenlaser-OP bezahlen muß (AZ 2S17/05). Das gilt nach Aussage eines Fachanwalts für Medizinrecht auch RÜCKWIRKEND und solange, bis der Versicherer die Versicherungsbedingungen ändert. Er schlägt weiter vor, sich mit dem Versicherer in Verbindung zu setzen und auf das Urteil zu verweisen. Vielleicht läßt man sich schon im Vorfeld auf einen Deal ein. Einziger Haken: Die Privatversicherer wollen in Revision gehen. Die nächst höhere Instanz ist der Bundesgerichtshof. Eine Entscheidung ist dort frühestens in 1-2 Jahren zu erwarten. Aber 4.000 € in 1-2- Jahren sind immer noch viel Geld, oder.
Nähere Infos unter: http://www.focus.de/gesundheit/sehen/ge ... 39836.html
Ich werde meinen Verischerer auf das Urteil hinweisen (meine OP war Mitte 2004) und das Abrechnungsverfahren als "noch nicht abgeschlossen" deklarieren. Vielleicht klappts ja.....
Gruß
Andreas
Landgericht entscheidet: PKV muss Laser-OP bezahlen !!!!
Moderator: Frankyboy
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