Frage zur PTK und Krankenkasse

allgemeine Themen zu LASIK, Femto-LASIK, LASEK, Epi-LASIK, PRK...die in keine Spezialkategorie passen

Moderator: Frankyboy

Premutos
schaut sich noch um
Beiträge: 3
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Beitrag von Premutos » 18.11.2008, 08:48

Das ist die große Frage. Was verstehen die denn unter "bestmöglich korrigierten Visus"? Bei den Sehtests, die bisher immer vor meiner Behandlung durchgeführt wurden, hatte ich laut Pflegerin immer einen Wert von 0,5.

Spark
kennt sich hier aus
Beiträge: 273
Registriert: 14.03.2007, 19:12

PTK und Krankenkasse

Beitrag von Spark » 18.11.2008, 21:57

Hi Premutos, bestmöglich korrigierter Visus bedeutet, dass du mit einer Fehlsichtigkeit am Untersuchungsgerät sozusagen durch die optimalste Probebrille schaust und dabei eine Sehstärke von 0,5 bzw. 50% erreichst. Wenn du keine Fehlsichtigkeit hast die mit einer Brille korrigiert werden muss, muss die Hornhautnarbe die Sehfähigkeit also auf 50% einschränken.
lG, Spark

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