medizinische Notwendigkeit ?

allgemeine Themen zu LASIK, Femto-LASIK, LASEK, Epi-LASIK, PRK...die in keine Spezialkategorie passen

Moderator: Frankyboy

Paula
schaut sich noch um
Beiträge: 2
Registriert: 13.06.2007, 22:49

medizinische Notwendigkeit ?

Beitrag von Paula » 13.06.2007, 23:16

Hallo,
kann mir jemand helfen? :idea: Meine private Krankenversicherung sagt ,es ist nicht medizinisch notwendig und lehnt die Kosten ab.:twisted:
Gibt es eigentlich eine Definition zur medizinischen Notwendigeit?

Viele Grüße
Paula

stareyes
kennt sich hier aus
Beiträge: 391
Registriert: 26.05.2007, 20:30

Medizinische Notwendigkeit

Beitrag von stareyes » 13.06.2007, 23:40

Es gibt Unterschiede zwischen Medizinisch moeglich und notwendig. Ich kenne mich mit der refr. Chirurgie weniger aus als in der inneren Medizin. Wenn du z.B. eine leichte Blutdruckerhoehung hast, ist eine Echokardiographie medizinisch moeglich, aber nicht notwendig.

Fuer eine Med. NOtwendigkeit muess ein Behandlungsplan von einem Augenarzt vorgelegt werden mit Messergebnisse und Diagnose, der grund warum die OP durchgefuehrt werden muss.

Dein Beruf kann den Eingriff medizinisch notwendig machen wie z. B. Baecker, Metallarbeiter, Schauspieler, Kindergaertnerin, Leistungssportler usw. Vielleicht kann Dein Arzt einen Grund vorlegen, der eine med. NOtwendigkeit begruendet. Versuch weiter zu verhandeln, die Kasse versucht immer abzuspeisen. Eine KL Unvertraeglichkeit koennte vielleicht helfen. Exzeme und Druckstellen(?) auf der Nase gegen Brillengestelle koennten dazu beitragen.

stareyes
kennt sich hier aus
Beiträge: 391
Registriert: 26.05.2007, 20:30

Kl Unvertraeglichkeit

Beitrag von stareyes » 14.06.2007, 22:25

Wenn du KL nur nicht vertraegst, kannst Du zum Optiker gehen und andere ausprobieren. Eine echte Med.Indikation waere Vernarbung durch GPK(gigantopapillare KOnjunktivitis).

Spark
kennt sich hier aus
Beiträge: 273
Registriert: 14.03.2007, 19:12

Medizinische Notwendigkeit

Beitrag von Spark » 20.06.2007, 14:38

Hi Paula, auch bei Erkrankungen wie gigantopapillärer Konjunktivitis besteht noch keine medizinische Notwendigkeit.
Du kannst immer noch Brille tragen.
Im Grunde genommen besteht eine medizinische Notwendigkeit nur dann, wenn die Korrektur des Sehfehlers weder mit Brille noch mit Kontaktlinsen machbar ist und nur eine Laseroperation Erfolg verspricht. lG, Spark

stareyes
kennt sich hier aus
Beiträge: 391
Registriert: 26.05.2007, 20:30

Erganzung

Beitrag von stareyes » 22.06.2007, 17:27

@Spark
Du hast meine Posts falsch verstanden oder ich habe nicht richtig organisiert.

@Paula
Eine med.Indikation besteht wenn du weder Kl noch Brille tragen kannst. Nur nicht vertragen ist keine med.INd. Gigantopapillare Konjunktivitis plus exzeme durch Druckstellen durch Brille koennte eine sein. Vielleicht macht die Brille Sehstorungen.

Antworten

Sie haben Interesse an einer Lasik-Behandlung? Fordern Sie hier kostenlose Informationen zum Thema Lasik an und lassen Sie sich beraten!

Beratung anfordern