Kosten, Steuerrecht, Arbeitsrecht
Verfasst: 27.09.2004, 22:40
Neben den medizinischen Fragen interessiere ich mich auch für die finanziellen Fragen:
Gerüchteweise habe ich gehört, dass ab einer bestimmten Kurzsichtigkeit die (gesetzliche) Krankenkasse die Kosten für die OP übernimmt, stimmt das?
Außerdem interessiere ich mich noch für rechtliche Fragen:
für die Leute, die es selbst zahlen mussten: hat jemand mal versucht, dies bei der Einkommensteuer abzusetzen als Krankheitskosten (außergewöhnliche Belastung)? Zufällig arbeite ich nämlich bei einem Steuerberater, konnte aber bisher nirgends Infos finden, ob man die OP-Kosten absetzen kann. das würde ich mal gern wissen, sozusagen aus privatem und auch beruflichem Interesse. Bin nicht sicher, ob es zulässig ist, denn bei außergewöhnlichen Belastungen ist die Zwangsläufigkeit eine notwendige Voraussetzung. Die OP hat aber bei den meisten Fällen doch eher kosmetische Gründe. (wenn jemand aber z. B. -12 dpt und noch mehr hat, sieht die Sache natürlich anders aus).
Ich habe auch mal ein Arbeitsgerichts-Urteil gelesen, bei dem ein Arbeitnehmer wegen der OP ein paar Tage arbeitsunfähig war und dann vom Arbeitgeber Lohnfortzahlung (wg. Krankheit) forderte. Der Arbeitgeber war hingegen der Ansicht, dass er Urlaub nehmen muss. Der Fall ging vor Gericht. Das Arbeitsgericht war ebenfalls dieser Meinung und begründete dies damit, dass Kurzsichtigkeit keine "Krankheit" ist (im Sinn von akut behandlungsbedürftig oder so)
Man bekommt also keine gelben Scheine??
Gerüchteweise habe ich gehört, dass ab einer bestimmten Kurzsichtigkeit die (gesetzliche) Krankenkasse die Kosten für die OP übernimmt, stimmt das?
Außerdem interessiere ich mich noch für rechtliche Fragen:
für die Leute, die es selbst zahlen mussten: hat jemand mal versucht, dies bei der Einkommensteuer abzusetzen als Krankheitskosten (außergewöhnliche Belastung)? Zufällig arbeite ich nämlich bei einem Steuerberater, konnte aber bisher nirgends Infos finden, ob man die OP-Kosten absetzen kann. das würde ich mal gern wissen, sozusagen aus privatem und auch beruflichem Interesse. Bin nicht sicher, ob es zulässig ist, denn bei außergewöhnlichen Belastungen ist die Zwangsläufigkeit eine notwendige Voraussetzung. Die OP hat aber bei den meisten Fällen doch eher kosmetische Gründe. (wenn jemand aber z. B. -12 dpt und noch mehr hat, sieht die Sache natürlich anders aus).
Ich habe auch mal ein Arbeitsgerichts-Urteil gelesen, bei dem ein Arbeitnehmer wegen der OP ein paar Tage arbeitsunfähig war und dann vom Arbeitgeber Lohnfortzahlung (wg. Krankheit) forderte. Der Arbeitgeber war hingegen der Ansicht, dass er Urlaub nehmen muss. Der Fall ging vor Gericht. Das Arbeitsgericht war ebenfalls dieser Meinung und begründete dies damit, dass Kurzsichtigkeit keine "Krankheit" ist (im Sinn von akut behandlungsbedürftig oder so)
Man bekommt also keine gelben Scheine??