
soweit ich weiß ist deine info mit 2,8 mindestanforderung seitens des herstellers korrekt. ich habe 2,95 glaube ich. diese geringe tiefe fand sich dann auch auf meiner rechnung mit dem 3,5fachen satz für "besonders schwierige anforderungen" ausreichend gewürdigt.Hattest Du nicht auch einmal geschrieben, das Deine Vorderkammertiefe auch etwas schwierig war?
der operateur benötigt diese 2,8 mm tiefe, um die linse für die hornhautrückseite gefahrlos platzieren zu können. wäre ungut, wenn er da entlangschrappen würde

die vk-tiefe verändert sich m.w. nicht. und selbst wenn, wäre es egal, solange die linse nicht irgendwann entfernt werden müsste, was wieder oben beschriebenes problemszenario mit sich bringen würde.