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Einschränkungen nach LASIK bei Berufsfeuerwehr?

Verfasst: 05.05.2003, 13:52
von Gast
Hallo!

Ich möchte mit LASIK meine Kurzsichtigkeit behandeln lassen um für den Dienst als Berufsfeuerwehrmann tauglich zu sein.

Ich habe aber schon gehöhrt, daß es z.B. bei Lufthansa, Bundesgrenzschutz und Polizei Einschränkungen gibt.
Zum Teil wird man erst nach einer bestimmten Wartezeit nach der (gelungenen) OP zu einem Einstellungstest zugelassen.

Wer hat Erfahrungen wie es bei den Berufsfeuerwehren in Bayern aussieht?

MfG

Christian

Re: Einschränkungen nach LASIK bei Berufsfeuerwehr?

Verfasst: 08.05.2003, 18:06
von ich
hallo christian,
äußerst interessante frage,
würde jedoch aufpassen, keine schlafende hunde zu wecken.
frei nach dem motto : " wo krin kläger, da kein richter"
mittlere laufbahn ?

mfg

Re: Einschränkungen nach LASIK bei Berufsfeuerwehr?

Verfasst: 08.05.2003, 18:08
von ich nochmal

Re: Einschränkungen nach LASIK bei Berufsfeuerwehr?

Verfasst: 20.05.2003, 19:56
von Gast
- Genau aus dem Grund frag ich erst mal im Forum.
- Ja, richtig, mittlere Laufbahn.

Habe leider noch nichts genaues erfahren können. Die BF München sieht da keine Probleme. Jedoch habe ich diese Auskunft nicht vom Amtsarzt selbst, sondern über einen Ausbilder.
Ich werd mal vorsichtig weiterbohren.


: hallo christian,
: äußerst interessante frage,
: würde jedoch aufpassen, keine schlafende hunde zu wecken.
: frei nach dem motto : " wo krin kläger, da kein richter"
: mittlere laufbahn ?

: mfg