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Steuerliche Bewertung der OP Kosten
Verfasst: 05.02.2002, 19:05
von Gast
Hat jemand Erfahrung mit der steuerlichen Bewertung der LASIK OP Kosten in der Einkommensteuererklärung.
Evtl. möchte ich die OP Kosten bei den Werbungskosten und nicht bei außergewöhnlichen Belastungen geltendmachen, da es auch beruflich notwendig ist eine ausreichende Sehleistung zu erhalten.
Wolfgang Rollmann
Re: Steuerliche Bewertung der OP Kosten
Verfasst: 07.02.2002, 15:27
von Gast
: Hat jemand Erfahrung mit der steuerlichen Bewertung der LASIK OP Kosten in der Einkommensteuererklärung.
: Evtl. möchte ich die OP Kosten bei den Werbungskosten und nicht bei außergewöhnlichen Belastungen geltendmachen, da es auch beruflich notwendig ist eine ausreichende Sehleistung zu erhalten.
: Wolfgang Rollmann
Hallo Wolfgang,
ich bin Diplom-Kauffrau und des öfteren mit steuerlichen Angelegenheiten befaßt. Es wäre sicherlich einen Versuch wert, da es ja bei den sogenannten außergewöhnlichen Belastungen je nach der Höhe deiner Einkünfte eine relativ hohe zumutbare Eigenbelastung i.S.v. § 33 (3) EStG gibt. Aufgrunddessen kann es sogar sein, daß diese zumutbare Eigenbelastung die Operationskosten übersteigt und es somit zu keinerlei Steuererstattung kommt. Falls die Kosten als Werbungskosten nach § 9 EStG anerkannt würden, wären sie hingegen voll absetzbar. Bei den sogenannten Werbungskosten handelt es sich um Aufwendungen zum Erwerb, zur Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Die getätigten und nachgewiesenen Aufwendungen müssen demnach in einem sehr engen Zusammenhang mit dem Beruf stehen und geeignet sein, die diesbezüglichen Einnahmen zumindest zu erhalten bzw. zu steigern. Somit müssen die Aufwendungen nötig sein, um den Beruf überhaupt ausüben zu können. Ich vermute, daß es sehr schwer sein dürfte, dem Finanzamt nachzuweisen, daß diese Operation für die Ausübung des Berufes dringend notwendig war. Falls diese Notwendigkeit jedoch plausibel nachgewiesen werden kann, müßte es möglich sein, die Operationskosten als Werbungskosten im Rahmen der privaten Einkommensteuererklärung anzusetzen.
Voraussetzung hierfür wäre jedoch auch, daß die Kosten nicht bereits von der Krankenversicherung übernommen wurden. In meinem Fall wurden vor einigen Jahren 50% der Operationskosten von meiner damaligen Krankenkasse bezahlt. Da der Restbetrag die zumutbare Eigenbelastung bei den sogenannten außergewöhnlichen Belastungen nach § 33 EStG nicht überschritten hat, habe ich diesen Anteil der Operationskosten selber getragen. Meine Empfehlung: Es wäre sicherlich einen Versuch wert!
Vielleicht kannst du uns im Interesse der Allgemeinheit mitteilen, ob und inwieweit die Kosten steuerlich berücksichtigt wurden.
Grüße Danielle
Re: Steuerliche Bewertung der OP Kosten
Verfasst: 07.02.2002, 20:27
von Gast
: : Hat jemand Erfahrung mit der steuerlichen Bewertung der LASIK OP Kosten in der Einkommensteuererklärung.
: : Evtl. möchte ich die OP Kosten bei den Werbungskosten und nicht bei außergewöhnlichen Belastungen geltendmachen, da es auch beruflich notwendig ist eine ausreichende Sehleistung zu erhalten.
: : Wolfgang Rollmann
:
: Hallo Wolfgang,
: ich bin Diplom-Kauffrau und des öfteren mit steuerlichen Angelegenheiten befaßt. Es wäre sicherlich einen Versuch wert, da es ja bei den sogenannten außergewöhnlichen Belastungen je nach der Höhe deiner Einkünfte eine relativ hohe zumutbare Eigenbelastung i.S.v. § 33 (3) EStG gibt. Aufgrunddessen kann es sogar sein, daß diese zumutbare Eigenbelastung die Operationskosten übersteigt und es somit zu keinerlei Steuererstattung kommt. Falls die Kosten als Werbungskosten nach § 9 EStG anerkannt würden, wären sie hingegen voll absetzbar. Bei den sogenannten Werbungskosten handelt es sich um Aufwendungen zum Erwerb, zur Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Die getätigten und nachgewiesenen Aufwendungen müssen demnach in einem sehr engen Zusammenhang mit dem Beruf stehen und geeignet sein, die diesbezüglichen Einnahmen zumindest zu erhalten bzw. zu steigern. Somit müssen die Aufwendungen nötig sein, um den Beruf überhaupt ausüben zu können. Ich vermute, daß es sehr schwer sein dürfte, dem Finanzamt nachzuweisen, daß diese Operation für die Ausübung des Berufes dringend notwendig war. Falls diese Notwendigkeit jedoch plausibel nachgewiesen werden kann, müßte es möglich sein, die Operationskosten als Werbungskosten im Rahmen der privaten Einkommensteuererklärung anzusetzen.
: Voraussetzung hierfür wäre jedoch auch, daß die Kosten nicht bereits von der Krankenversicherung übernommen wurden. In meinem Fall wurden vor einigen Jahren 50% der Operationskosten von meiner damaligen Krankenkasse bezahlt. Da der Restbetrag die zumutbare Eigenbelastung bei den sogenannten außergewöhnlichen Belastungen nach § 33 EStG nicht überschritten hat, habe ich diesen Anteil der Operationskosten selber getragen. Meine Empfehlung: Es wäre sicherlich einen Versuch wert!
: Vielleicht kannst du uns im Interesse der Allgemeinheit mitteilen, ob und inwieweit die Kosten steuerlich berücksichtigt wurden.
: Grüße Danielle
Hallo Danielle,
vielen Dank für deine detaillierte Antwort.
Ich werde in der nächsten Einkommensteuererklärung
versuchen die OP Kosten zumindest teilweise als Werbungskosten mit entsprechender Begründung geltend zu machen. Über Erfolg / Mißerfolg werde ich dann berichten.
Gruß Wolfgang