Weitsichtigkeit

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Gast

Weitsichtigkeit

Beitrag von Gast » 19.08.2001, 12:48

Ich wurde im Feb. 98 an beiden Augen gelasert (linkes Auge plus 1,5 Dioptrien, rechtes plus 2,5 Dio.) Nach ca. 9 Monaten hat sich alles wieder zurückgebildet und es war wieder so wie vor der OP. Mein Augenarzt sagte mir, ich hätte eine starke Selbstheilung und müsste nochmals Nachoperiert werden. Da ich unbedingt wieder ohne Lesebrille sein wollte und auch 6800 DM bezahlt hatte, unterzog ich mich ein zweites mal dieser OP.
Ich hatte dann eine Überkorrektur und konnte zwar alles wieder Lesen aber dafür habe ich jetzt eine Kurzsichtigkeit. Jetzt sind über 3 Jahre vergangen und ich kann wieder nichts mehr klein geschriebenes lesen. Was soll ich tun, soll ich mich ein 3. mal operieren lassen ???
Eine Frage hätte ich noch, besteht die Möglichkeit das ich die 6800 DM einklagen kann ? wenn ja brauche ich einen guten Rechtsanwalt.

Gast

Re: Weitsichtigkeit

Beitrag von Gast » 21.08.2001, 14:23

: Ich wurde im Feb. 98 an beiden Augen gelasert (linkes Auge plus 1,5 Dioptrien, rechtes plus 2,5 Dio.) Nach ca. 9 Monaten hat sich alles wieder zurückgebildet und es war wieder so wie vor der OP. Mein Augenarzt sagte mir, ich hätte eine starke Selbstheilung und müsste nochmals Nachoperiert werden. Da ich unbedingt wieder ohne Lesebrille sein wollte und auch 6800 DM bezahlt hatte, unterzog ich mich ein zweites mal dieser OP.
: Ich hatte dann eine Überkorrektur und konnte zwar alles wieder Lesen aber dafür habe ich jetzt eine Kurzsichtigkeit. Jetzt sind über 3 Jahre vergangen und ich kann wieder nichts mehr klein geschriebenes lesen. Was soll ich tun, soll ich mich ein 3. mal operieren lassen ???
: Eine Frage hätte ich noch, besteht die Möglichkeit das ich die 6800 DM einklagen kann ? wenn ja brauche ich einen guten Rechtsanwalt.

Hallo Kurt,

sogenannte arzthaftungsrechtliche Fragen sind ein sehr schwieriges Fachgebiet und die Erfolgschancen hängen vom jeweiligen Einzelfall ab. Unter www.anwaltsuche.de gibt es einen bundesweiten Vermittlungsservice für Anwälte nach spezialisierten Fachgebieten. Vielleicht schauen Sie sich die website einmal an. Wenn Sie jedoch einen Anwalt einschalten wollen, müssen Sie sich zunächst auf entsprechend hohe Kosten einstellen.
Allerdings gibt es ein Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf (Aktenzeichen: 8 U 184/98) über den Fall einer mißglückten Laserbehandlung eines Weitsichtigen. In diesem speziellen Fall wurde dem Patienten ein Schmerzensgeld in Höhe von DM 40.000,- zugesprochen. Zu Ihrer Information schicke ich Ihnen an Ihre persönliche e-mail Adresse eine Pressemitteilung zu diesem Fall.

Mit freundlichen Grüßen

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