Nein, bin diesbezüglich noch völlig unerfahren.
Warum sollte ich das tun?
Was bringt das bzw. wie können die mir helfen?
Gruß
Heiki
Nach Komplikation noch 10 - 60% - wie es weiter geht...
Moderator: Frankyboy
Re: Für Uwe
Ich würde mich auf jeden Fall mit der Gutachterkommision der Ärztekammer in Verbindung setzen. Das Gutachten ist kostenlos. Einen Gutachter hast du ja schon mit Prof.Seiler gefunden. Vielleicht bekommst du die OP Kosten ja zurück erstattet. Also bloß nichts verschenken und verpassen. Es liegt ein klarer Behandlungsfehler vor. Die Adresse der Äztekammer findest du im Internet. Schreibe sie an.
Re: Danke Uwe
Vielen lieben Dank für die Info.
Das werde ich auf jeden Fall machen.
Gruß Heike
Das werde ich auf jeden Fall machen.
Gruß Heike
Re: Danke Uwe
Hallo Heike, hallo Uwe,
Heike, es tut mir sehr leid, daß es für dich so schlecht gelaufen ist. Ich hoffe, daß Prof Seiler die helfen kann, denn auf dem Gebiet der PRK ist er einer der erfahrensten Ärzte überhaupt.
Uwe, die Tatsache, daß das Ergebnis schlecht ist, bedeutet nicht automatisch, daß ein Behandlungsfehler vorliegt. Anspruch auf Schadenersatz besteht nur, wenn dem Arzt ein Verstoß gegen die Regeln der ärztlichen Kunst nachgewiesen wird.
Gruß
Martina
Heike, es tut mir sehr leid, daß es für dich so schlecht gelaufen ist. Ich hoffe, daß Prof Seiler die helfen kann, denn auf dem Gebiet der PRK ist er einer der erfahrensten Ärzte überhaupt.
Uwe, die Tatsache, daß das Ergebnis schlecht ist, bedeutet nicht automatisch, daß ein Behandlungsfehler vorliegt. Anspruch auf Schadenersatz besteht nur, wenn dem Arzt ein Verstoß gegen die Regeln der ärztlichen Kunst nachgewiesen wird.
Gruß
Martina
Sie haben Interesse an einer Lasik-Behandlung? Fordern Sie hier kostenlose Informationen zum Thema Lasik an und lassen Sie sich beraten!
Beratung anfordern