Polizeidiensttauglichkeit

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Moderator: Frankyboy

Gast

Polizeidiensttauglichkeit

Beitrag von Gast » 31.03.2003, 16:24

Liebe Forenmitglieder,
meine Stieftochter ist 18 und moechte zur Polizei. Ihre unkorrigierte Sehstaerke reicht nicht. Ist es zulaessig, das sie sich einer Lasik-OP unterzieht um die Werte zu erreichen? Sie hatte vor 4 Jahren 1,25 und 1,0 und hat jetzt 1,5 und 1,25. Ist das stabil genug fuer eine OP? Vielen Dank fuer kompetente Antworten.
Arnold

Gast

Re: Polizeidiensttauglichkeit

Beitrag von Gast » 31.03.2003, 18:57

: Liebe Forenmitglieder,
: meine Stieftochter ist 18 und moechte zur Polizei. Ihre unkorrigierte Sehstaerke reicht nicht. Ist es zulaessig, das sie sich einer Lasik-OP unterzieht um die Werte zu erreichen? Sie hatte vor 4 Jahren 1,25 und 1,0 und hat jetzt 1,5 und 1,25. Ist das stabil genug fuer eine OP? Vielen Dank fuer kompetente Antworten.
: Arnold


Hallo Arnold,
soviel ich weiß,sind nach einer Lasik Op Wartezeiten angesagt, wenn man in den Polizeidienst treten will:
Es gibt unterschiedliche Handhabungen in den versch.Bundesländer, dh.
in Hamburg ist man nach einer Laser-OP untauglich, in Bayern gibt es eine Wartezeit von 1 Jahr nach der OP, in Bremen eine Wartezeit von 6 Monaten und in NRW und den meisten anderen Bundesländern wartet man 2 Jahre nach einer Laser-OP.
Ob die Werte der Stieftochter stabil genug sind für eine Op kann ich nicht beurteilen.
Meine persönliche Meinung dazu ist, dass es zu früh ist. Meine Kurzsichtigkeit kam erst Anfang 30 zum Stillstand. Da wäre ein frühere Op rausgeworfenes Geld gewesen.

MfG, Irmi

Maria1
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Re: Polizeidiensttauglichkeit

Beitrag von Maria1 » 01.04.2003, 00:59

Lieber Arnold.

Ich bin jetzt 38 Jahre und überlege diese OP machen zu lassen. Und meine Augen sind jetzt immer noch nicht stabil.

Zwischen dem 25 und 35 Lebensjahr waren meine Werte fast stabil, dann bekam ich die Windpocken und es ging wieder weiter. Also es kann sich auch über 35 noch was an den Augen ändern.

Liebe Grüße Maria.

Gast

Re: Polizeidiensttauglichkeit

Beitrag von Gast » 01.04.2003, 09:44

@ Arnold

Da die Polizei Länderangelegenheit ist, ist auch in den jeweiligen Bundesländern unterschiedlich. Deshalb am besten bei den jeweiligem Einstellungsberatern bzw. dem sozialmedizinischen Dienst der Polizei nachfragen.

Grundsätzlich gilt aber die PDV300 mit folgendem Inhalt (Auszug):
-------------------------------------------------
Für die Bewerberin/den Bewerber:

Polizeivollzugsbeamtinnen/Polizeivollzugsbeamte müssen zur Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben und zu
ihrem eigenen Schutz über eine ausreichende Sehleistung verfügen.

Räumliches Sehen, eine ausreichende Dämmerungssehschärfe sowie ein normales Gesichtsfeld mit geringer Blendungsempfindlichkeit müssen vorhanden sein.
Es darf keine Farbsinnstörung vorliegen.

• Bei einer Sehleistung (ohne Glas) auf einem Auge
– von weniger als 50% vor Vollendung des 20. Lebensjahres
– von weniger als 30% nach Vollendung des 20. Lebensjahres
und
• bei einer Sehschärfe nach Korrektur
– von weniger als 100% auf dem besseren Auge
– von weniger als 80% auf dem schlechteren Auge

liegt Polizeidienstuntauglichkeit vor.

Falls eine der genannten Kriterien auf Sie zutrifft, ist von einer Bewerbung abzuraten.
Im Zweifelsfall sollten Sie einen Augenfacharzt aufsuchen und den Befundbericht erstellen lassen (Rückseite bzw. Folgeblatt).

Dieser Befundbericht muss erstellt werden, wenn Sie Träger einer Sehhilfe sind.
--------------------------------------------------

Beim BGS wird nur eine LASEK (!) akzeptiert, die Wartezeit zwischen OP und Einstellungstermin beträgt min. ein Jahr.

Gute Info-Quellen zu dem Thema sind auf jeden Fall folgende Foren: http://www.copzone.de/cgi-bin/ikonboard ... i?forum=45

bzw.

http://forum.polizeiberuf.de/

Dort einfach einmal die Beiträge der letzten Zeit nachlesen bzw. die Suchfunktion nutzen...

Ansonsten würde ich raten nochmals bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres zu warten, da beträgt die unkorrigierte Sehstärke nur noch 30 anstatt 50%!

In diesem Sinne, bei Bedarf gerne auch per email,

Bye Elmo

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