Lasik-Kosten und die steuerliche Anerkennung als außergewöhn

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Moderator: Frankyboy

Gast

Lasik-Kosten und die steuerliche Anerkennung als außergewöhn

Beitrag von Gast » 23.11.2003, 13:10

Hallo Leute,

leider ist es ja erfahrungsgemäß so, dass das Finanzamt
die Anerkennung meistens verweigert.

Mein Rat: AUF JEDEN FALL VERSUCHEN !!!

Ich habe gerade meinen Steuerbescheid bekommen und habe es voll anerkannt bekommen, was bedeutet, dass ich
dadurch 900 Euro mehr rausbekomme (Gesamtkosten mit Fahrtkosten waren ca. 4.500,- Euro; 6% des Bruttoeinkommens werden als zumutbare Belastung nicht berücksichtigt).

Ich habe die Rechnungen ohne weitere Kommentare (!) der Steuererklärung zugefügt.
Wenn es abgelehnt worden wäre, dann erst hätte ich versucht im Einspruch zu argumentieren.....

Möglicherweise war es hier entscheidend, dass ich das nicht gleich versucht habe, denn die Finanzbeamten werden so vielleicht gar nicht auf den Gedanken kommen, dass es nicht medizinisch begründet ist.....

Iss ja schon eine Ungerechtigkeit, dass das von FA zu FA anders gehandhabt wird, ich hab Glück gahabt und wünsch es euch auch !

Tom

Gast

Re: Lasik-Kosten und die steuerliche Anerkennung als außerge

Beitrag von Gast » 23.11.2003, 18:18

Hallo Tom,

wie is denn das genau..?
1. Ich hab hier ein Schreiben und nur der komplette BEtrag von 4210,00 EURO. Reicht es dem FA oder wollen die ne detailierte Auflistung wie der Betrag zustandegekommen ist?
2. Die Rechnung ging an mich (bin z.Z. arbeitslos), aber bezahlt worden ist es von meinen Eltern. Können Sie das so einreichen?
wie ist das wenn man arbeitslos gemeldet ist...

bin für jede Antwort dankbar

gruss dani

Gast

Re: Lasik-Kosten und die steuerliche Anerkennung als außerge

Beitrag von Gast » 18.12.2003, 08:07

Richtig so !
Mein Finanzamt hat Kosten nicht anerkannt und den Einspruch abgewiesen. Klage wurde daraufhin durch meinen Rechtsanwalt beim Finanzgericht eingereicht. Eine Woche später kam der neue Steuerbescheid unter voller Anerkennung der Lasik-OP als außergewöhnliche Belastung. Offensichtlich sollte ein Präzedenzurteil vermieden werden ! Also - nicht einschüchtern lassen und ggf. auch Klage einreichen.
Gerhard

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