Ärztebewertungen im Augenlaser-Forum
Verfasst: 08.12.2007, 13:37
Angeregt von Reginas Beitrag möchte ich etwas zur fachlichen und rechtlichen Situation von Ärztebewertungen im Augenlaser-Forum und im Allgemeinen sagen:
Über ein Bewertungssystem hab ich schon vor längerer Zeit nachgedacht. Die Frage ist, wie man das Bewertungssystem vor Manipulation schützt. Sinnvoll wäre es, dass nur registrierte Benutzer, die mind 10 Beiträge geschrieben und eine funktionierende Telefonnr im Profil haben eine Bewertung abgeben dürfen.
Das Thema ist rechtlich schwierig, da ein Bewertungssystem schnell zu einer (un)gerechtfertigten Rufschädigung führen kann, die man beweisen muss. Ich habe schon dreimal Briefe von Anwälten auf den Tisch bekommen: Dabei ging es um Verstösse gegen:
§ 823 Abs 1 BGB - Eingriff in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht
§ 823 Eingriff in den Gewerbebetrieb
Unbewiesene Tatsachen unterliegen nicht dem Schutzbereich der Meinungsfreiheit. Der Äußernde muss belegen, dass die Äußerung wahr ist.
Also, mal sehen im Januar habe ich wieder Kapazität mich mit dem Thema zu beschäftigen.
Was meinen die Ärzte dazu?
-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-
Ärztebewertungen im Internet
Neu im Internet sind Bewertungsportale, in denen Patienten ihre Meinung über Ärzte und Zahnärzte öffentlich äußern können. Dabei gibt es unterschiedliche Bewertungsmethoden – vom klassischen Schulnotenprinzip bis hin zu Freitextantworten. Ebenso weisen die Portale Unterschiede in der Überprüfung auf – einige tun es gar nicht, andere kontrollieren redaktionell jeden Beitrag vor der Freischaltung.
Bei den Ärzten zeigt sich nicht nur pauschale Abwehr; die Einschätzungen sind durchaus differenziert.
So erwarten 72,8 Prozent der Ärzte, dass Empfehlungslisten über Ärzte voranschreiten werden. Und gut 92 Prozent der Ärzte stimmen der Aussage zu, dass Patienten großes Interesse daran haben, Ärzte empfohlen zu bekommen.
Neben einer mehrheitlich kritischen Haltung zur gängigen Methodik der bestehenden Meinungs- Äußerungsportale sehen die Mediziner – nicht überraschend – die Kompetenzen differenziert:
So vertreten 61,2 Prozent die Meinung, dass Laien ärztliche Kompetenz nicht einschätzen oder gar bewerten können.
Anders die Einschätzung innerhalb der Kollegenschaft:
Mehr als 60 Prozent sind der Auffassung, dass die Ärzte durchaus die ärztliche Kompetenz der Kollegen einschätzen können.
Quelle: http://www.stiftung-gesundheit.de/press ... schung.htm
-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+
Viele Grüsse, Ron
Über ein Bewertungssystem hab ich schon vor längerer Zeit nachgedacht. Die Frage ist, wie man das Bewertungssystem vor Manipulation schützt. Sinnvoll wäre es, dass nur registrierte Benutzer, die mind 10 Beiträge geschrieben und eine funktionierende Telefonnr im Profil haben eine Bewertung abgeben dürfen.
Das Thema ist rechtlich schwierig, da ein Bewertungssystem schnell zu einer (un)gerechtfertigten Rufschädigung führen kann, die man beweisen muss. Ich habe schon dreimal Briefe von Anwälten auf den Tisch bekommen: Dabei ging es um Verstösse gegen:
§ 823 Abs 1 BGB - Eingriff in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht
§ 823 Eingriff in den Gewerbebetrieb
Unbewiesene Tatsachen unterliegen nicht dem Schutzbereich der Meinungsfreiheit. Der Äußernde muss belegen, dass die Äußerung wahr ist.
Also, mal sehen im Januar habe ich wieder Kapazität mich mit dem Thema zu beschäftigen.
Was meinen die Ärzte dazu?
-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-
Ärztebewertungen im Internet
Neu im Internet sind Bewertungsportale, in denen Patienten ihre Meinung über Ärzte und Zahnärzte öffentlich äußern können. Dabei gibt es unterschiedliche Bewertungsmethoden – vom klassischen Schulnotenprinzip bis hin zu Freitextantworten. Ebenso weisen die Portale Unterschiede in der Überprüfung auf – einige tun es gar nicht, andere kontrollieren redaktionell jeden Beitrag vor der Freischaltung.
Bei den Ärzten zeigt sich nicht nur pauschale Abwehr; die Einschätzungen sind durchaus differenziert.
So erwarten 72,8 Prozent der Ärzte, dass Empfehlungslisten über Ärzte voranschreiten werden. Und gut 92 Prozent der Ärzte stimmen der Aussage zu, dass Patienten großes Interesse daran haben, Ärzte empfohlen zu bekommen.
Neben einer mehrheitlich kritischen Haltung zur gängigen Methodik der bestehenden Meinungs- Äußerungsportale sehen die Mediziner – nicht überraschend – die Kompetenzen differenziert:
So vertreten 61,2 Prozent die Meinung, dass Laien ärztliche Kompetenz nicht einschätzen oder gar bewerten können.
Anders die Einschätzung innerhalb der Kollegenschaft:
Mehr als 60 Prozent sind der Auffassung, dass die Ärzte durchaus die ärztliche Kompetenz der Kollegen einschätzen können.
Quelle: http://www.stiftung-gesundheit.de/press ... schung.htm
-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+
Viele Grüsse, Ron