wer hat von istanbul was mitgenommen/ mitgebracht ???

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Gaesch
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wer hat von istanbul was mitgenommen/ mitgebracht ???

Beitrag von Gaesch » 03.08.2008, 15:20

hi ..
da ich in 1,5 wochen nach istanbul fliege und das ,dass erste mal ist das ich so weit weg von brd bin und auch noch nie geflogen bin wollte ich mal wissen wie ihr das so gemacht oder gehandhabt habt ?

ich habe mir vorgestellt da nen koffer mitzunehmen und für die 3 tage vielleicht 4 unterhosen - t shirts und nen pulli sowie ein paar hosen einzu packen und gut ist .-
da man dort aber doch so günstig shoppen kann , könnte man auch gleich dort die neue passende kleidung einkaufen und mit nach brd bringen oder ?
ich glaube 25 kg darf der koffer haben und bis dahin darf man ihn auch voll packen oder ?
darf man denn die klamotten von dort mitnehmen ?

das nächste ist das ich alle salben und tropfen von dort gerne für nen längeren zeitraum mitnehmen will da es dort auch viel billiger ist als hier - wieviel darf man an augentropfen und was man sonst noch so braucht mit nach brd einfliegen ?

was kann man sonst noch so machen oder as sollte man beachten ?
DANKE
cu
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Glasbaustein
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Beitrag von Glasbaustein » 04.08.2008, 09:32

Hi,

nett, dass Du uns über deine Unterhosenprobleme auf dem Laufenden hältst. :mrgreen:
Aber warum für 3 Tage 4 Unterhosen? Da reichen doch auch 3, oder? Bild

Aber im Ernst, soviel ich weiß, darf man Waren bis zu einem Wert von 175,- Euro zollfrei mitbringen. Alles weitere muß verzollt werden. Wird dann vermutlich genauso teuer wie hier bei uns. Wenn Du´s am Flughafen nicht angibst und erwischt wirst, wird´s richtig teuer, da dann ein saftiges Bußgeld draufkommt.

Ist wohl auch immer davon abhängig, ob das Land Mitglied der EU ist oder nicht. Die Türkei ist ja noch kein Mitglied der EU.
Zollsätze für Warenwerte im Reiseverkehr
Bis 175 €: Bei der Einreise über einen internationalen Flughafen der europäischen Union dürfen Waren, ausschließlich zum persönlichen Gebrauch, im Wert bis 175 € zollfrei in die EU eingeführt werden.

Ausnahme: Erfolgt die Einreise in die EU über den Landweg bzw. Seeweg ist ein Warenwert ab 125 € steuerpflichtig. (z.B bei der Einreise aus Polen oder Tschechien). (Quelle, http://www.zoll-d.de/, Bundesministerium der Finanzen, FAQ: 08.09.2002)
Wobei ich ansonsten noch etwas mißtrauisch wäre, sind die Augentropfen, und überhaupt Medikamente aus dem Ausland. Da gibt es ja überall Produktpiraterie und nicht selten schaden diese Fälschungen mehr, als das sie Nutzen bringen.

Wird bei den Tropfen aus Istanbul möglicherweise nicht zutreffen, da hier ja Viele davon berichten, dass sie diese Tropfen mitgebracht und angewendet haben. Müsste ja sonst schon aufgefallen sein, falls die eher negative Eigenschaften hätten.

Zu der Frage, wieviel Du an Medikamenten mitbringen darfst, siehe untenstehendes Zitat:
http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0_reiseverkehr/z1_reisefreigrenzen_drittland/index.html hat geschrieben:1. Der Reisende führt die betreffenden Waren mit sich.
2. Die Waren sind für den persönlichen Ge- oder Verbrauch bestimmt.
3. Sind diese beiden Bedingungen erfüllt, so gelten die folgenden Mengen- und Wertgrenzen:
5. Arzneimittel
* die dem persönlichen Bedarf während der Reise entsprechende Menge.
Gruß, Matthias
[b]R[/b] (Sph) = -4,75 (neuester Wert); (Cyl) = -0,5; (Ach) = 30
[b]L[/b] (Sph) = -5,50 (neuester Wert); (Cyl) = -0,5; (Ach) = 165
Status: Noch ohne refraktive OP! [img]http://yelims3.free.fr/Jesuis/Opticien.gif[/img]

Gaesch
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Beitrag von Gaesch » 04.08.2008, 10:53

danke

also man weiß ja nie ob man sich die hose voll macht oder so wa :oops: :roll: :lol:


nun das mit 175€ ist ja relativ - wenn ich die ganzen etikette an den kleidungsstücken abmache und sie etwas zerklüfte kann doch niemand sehen ob ich die sachen nicht eventuell schon getragen habe oder ?
mit dem massenwert der medikamente komme ich nicht klar -
das heisst theoretisch ja nur das ich eigentlich nur das mitnehmen darf was ich in der klinik bekomme oder ?
ich würde aber gerne alles von da mitnehmen was ich für die gesamte behandlungszeit brauche ..

cu
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Glasbaustein
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Beitrag von Glasbaustein » 04.08.2008, 15:24

Da musst Du echt aufpassen. Wenn dich der Zoll am Flughafen rauswinkt, wirst Du relativ hart und gnadenlos gefilzt. Ich habe erst jetzt am Wochenende eine TV-Sendung gesehen, in der ein Reisender beim Zoll am Flughafen für seinen Geschäfts-Laptop, den er mit im Urlaub hatte, bei der Rückreise nach Deutschland eine Bescheinigung/Rechnung vorzeigen sollte. Hatte er natürlich nicht.

Erst nachdem er dem Zöllner den Laptop hochfuhr und ihm die E-Mails, welche ausschließlich geschäftlich waren, zeigte, war der Zöllner halbwegs zufrieden. Er hätte ihn aber theoretiech trotzdem zur Kasse bitten können, da er nicht zweifelsfrei beweisen konnte, dass er den nicht im Ausland gekauft hatte, denke ich. Also immer schön alle Unterlagen dabei haben, wenn man auf Reisen geht. In diesem Fall hätte sich der Reisende eine Bescheinigung oder Rechnungskopie einstecken müssen, die zweifelsfrei belegt wo das Gerät gekauft wurde. Nämlich im Heimatland, also Deutschland.

Den "Medikamenten-Paragraphen" kann man wohl so verstehen, dass alles was offenbar über den Bedarf der Reisedauer hinausgeht als verdächtig angesehen wird. Wenn Du also beispielsweise mit fünf prall gefüllten Tüten VIAGRA aus dem Urlaub kommst, bist Du automatisch unglaubwürdig und die VIAGRA musst Du dann sofort nachverzollen. Auch das war in dem Beitrag zu sehen: Im Ernst mit VIAGRA-Tabletten. Wobei die wiederum eine Fälschung waren. Echte VIAGRA sind nämlich aussen und innen blau. Die Pillen dort waren aber (nach dem Aufschneiden) innen weiß!! Also gefälscht und eher gesundheitsgefährdend als irgendwas anderes. Die wurden gleich beschlagnahmt und anschließend wohl vernichtet.

Das Gleiche gilt für neue Hosen, etc. Die Zöllner lassen sich da nicht so schnell ins Bockshorn jagen, glaube ich. Die erkennen neue Ware, auch wenn sie etwas verknittert ist. Wenn Du deine neuen Hosen und Sakkos gleich zerknittern willst, ist der Aufwand vielleicht auch etwas zu hoch, findest Du nicht? Ausserdem könnten die auch dafür Rechnungen verlangen, wenn ich das richtig verstanden habe. Es wurde eindeutig gesagt, dass jeder Reisende quasi verpflichtet ist, sich vor einer Reise über diese Bestimmungen zu informieren. Ansonsten kann Dir der Zoll alles wegnehmen, was ihm verdächtig erscheint und nicht belegt werden kann. Zumindest hatte ich den Eindruck. Muß mich da auch mal etwas umfassender informieren, wie das genau abläuft.

Zusätzliches Bußgeld gibt es auch aufgebrummt, wenn Dich der Zöllner fragt, ob Du was zu verzollen hast, und Du sagst "Nein!". Wenn er dann doch was findet, gibt es ein Extra-Bußgeld, wenn ich das richtig erinnere. Also auch da gilt: Immer schön die Wahrheit sagen! :mrgreen:

Gruß, Matthias
Zuletzt geändert von Glasbaustein am 04.08.2008, 15:48, insgesamt 2-mal geändert.
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Beitrag von Gaesch » 04.08.2008, 15:43

also ich will keine 5 tüten sondern eher 5 tuben salbe und 5 flaschen augetropfen mitnehmen (oder halt wieviel man für die ganze behandlung braucht-darin habe ich keine erfahrung))..
der medi teil ist also nicht genau definiert .
woher wollen die wissen ob ich die hosen und t-shirts und pullis nicht auch schon in deutschland an hatte denn man könnte sie auch dort schnell ohne aufwand verknittern .(was sollte da ein grosser aufwand sein)man muss sowas sowieso in brd erstmal waschen bevor man das anzieht !
cu
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