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Moderator: Frankyboy

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Beitrag von Pinbot » 25.07.2006, 11:58

1. Die "Garantie" bezieht sich auf auf eine evntl notwendige Relasik die in einem bestimmten Zeitraum kostenlos (nur OP, nicht Aufenthalt,Flug, Nebenkosten) durchgeführt wird.

2. Die sog. Garantie ist KEIN Gewähr für Erfolg oder Mißerfolg der OP.

3. Diese Leistung wird auch von andere Kliniken und Operateuren gewährt. Teilweise sogar über einen noch längeren Zeitraum.

4. Wenn die erste Operation unsachgemäß ausgeführt wird, sind die entstandenen Schäden u.U. auch mit einer Relasik nicht zu beheben. Für die notwendigen Behandlungen greift das Garantieversprechen nicht.

5. Treten Spätfolgen auf, ist es für den Patienten oft schwer, den Operateur zur Verantwortung zu ziehen. Der Nachweis von Kunstfehlern gelingt selten.

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Beitrag von Pinbot » 25.07.2006, 11:59

1. Die "Garantie" bezieht sich auf auf eine evntl notwendige Relasik die in einem bestimmten Zeitraum kostenlos (nur OP, nicht Aufenthalt,Flug, Nebenkosten) durchgeführt wird.

2. Die sog. Garantie ist KEIN Gewähr für Erfolg oder Mißerfolg der OP.

3. Diese Leistung wird auch von andere Kliniken und Operateuren gewährt. Teilweise sogar über einen noch längeren Zeitraum.

4. Wenn die erste Operation unsachgemäß ausgeführt wird, sind die entstandenen Schäden u.U. auch mit einer Relasik nicht zu beheben. Für die notwendigen Behandlungen greift das Garantieversprechen nicht.

5. Treten Spätfolgen auf, ist es für den Patienten oft schwer, den Operateur zur Verantwortung zu ziehen. Der Nachweis von Kunstfehlern gelingt selten.

heinz17
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Beitrag von heinz17 » 25.07.2006, 12:39

Pinbot,

Gegen Eyestar zu schreiben ist wohl Dein Hauptbeschaeftigung-Gebiet. Auch Deine Antworten sind wohl vorher vorbereitet worden. Diejenigen, die diese Foren durchlesen merken es auch deutlich

Man müsste eigentlich über Dich eine Beschwerde einreichen.

danili74
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Beitrag von danili74 » 25.07.2006, 14:31

Vielleicht bin ich einfach zu dumm, aber ich kann nichts finden, was in Pinbots Beitrag nur auf Eyestar und nicht auch auf Dr. Kandur oder jeden anderen Laserarzt, der diese Garantie gibt, zutreffen kann.

blizzard
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Garantie, Kunstfehler usw.

Beitrag von blizzard » 25.07.2006, 18:38

von Garantie zu sprechen (oder schreiben) ist sachlich falsch.

Gibt es einen Optiker, der die Garantie gibt, daß eine von ihm angepaßte Brille noch in 10 Jahren paßt?

Die obige Frage kann für refraktive OP's übersetzt werden:

Gibt es eine Laserklinik, die garantiert, daß sich die Sehschärfe während 10 Jahre nach der OP nicht verändert?

Es ist vernünftig zu sagen, daß eine Nachkorrektur ohne Berechnung durchgeführt wird, wenn das Ergebnis von der gewünschten Korrektur um ... Dioptrien abweicht und als störend empfunden wird. Darüber hinaus sollte ein Zeitraum festgelegt werden, innerhalb dessen eine Nachkorrektur verlangt werden kann.

Mit anderen Worten, eine Nachbesserung kann verlangt werden, wenn die erwünschte Korrektur nicht der erreichten entspricht. Ich sehe jedoch nicht die Berechtigung, eine etwaige Weiterentwicklung der Fehlsichtigkeit den Operateuren anzulasten und in diesem Zusammenhang die "Garantie" zu erwähnen.

Davon zu trennen ist die ärztliche Haftung aus Behandlungsfehlern. Diese hat mit einer "Garantie" nichts zu tun.

Grüße
B.

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