von amlie » 23.06.2016, 21:16
Abgerechnet wird nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte). Dort steht auch drin, wann der Vergütungsanspruch des Arztes fällig wird, u.a. muss die Rechnung bestimmte Mindestanforderungen erfüllen. Die Höhe der Vergütung muss nicht vorher offengelegt werden, sie ist andererseits nach oben hin gedeckelt durch die Gebührensätze der GOÄ. Wenn also eine ärztliche Leistung erbracht wurde und die Rechnung im Übrigen der GOÄ entspricht, musst du zahlen. Allein der Umstand, dass du davon ausgegagen bist, es handele sich um eine kostenlose Leistung, ist unerheblich, maßgeblich ist die Verkehrsanschauung, sprich das, was ein objektiver Dritter erwartet hätte. Da es absolut üblich ist, dass die Voruntersuchungen gestaffelt sind (kostenloses Vorgespräch, allgemeine Voruntersuchung, detaillierte/umfassende Voruntersuchung), kann man erwarten, dass für die gründliche Voruntersuchung Gebühren zwischen 150 Euro-250 Euro anfallen, zumindest dann, wenn man sich in eine deutsche Arztpraxis oder Klinik begibt. Immerhin dauern die Untersuchungen bis zu 2 Stunden oder länger an.
Deine Einwilligung zur Untersuchung hattest du ja gegeben. Eine "Einwilligung" für die Rechnung selbst braucht der Arzt nicht, wäre ja auch komisch...
Zu Worldeye und Co. noch 2 Anmerkungen:
1. Bei Worldeye und den meisten anderen Klinikketten auch schließt man den Vertrag nicht mit dem behandelnden Arzt ab, sondern mit einer Firma, die ihren Sitz oftmals im Ausland hat. Wenn es Schwierigkeiten gibt, muss man sich also im schlimmsten Fall mit einem international tätigen Unternehmen auseinander setzen, David gegen Goliath quasi.
2. Worldeye besteht wie alle anderen Klinikketten auch auf Vorkasse. Und dies, obwohl auf der Internetseite steht, dass sie nach der GOÄ abrechnen. Laut GOÄ ist das Honorar aber erst nach Erbringung der ärztlichen Leistung und Vorlage einer der GOÄ entsprechenden Rechnung fällig. Vorher darf also - zumindest in DEUTSCHLAND - kein Geld verlangt werden. Darauf hatte ich Worldeye hingewiesen, bekam hierzu natürlich keine Erklärung, weshalb ich den Untersuchungstermin gleich mal abgesagt habe. So ein Geschäftsgebaren ist nicht nur unseriös, sondern auch klar contra legem.
Abgerechnet wird nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte). Dort steht auch drin, wann der Vergütungsanspruch des Arztes fällig wird, u.a. muss die Rechnung bestimmte Mindestanforderungen erfüllen. Die Höhe der Vergütung muss nicht vorher offengelegt werden, sie ist andererseits nach oben hin gedeckelt durch die Gebührensätze der GOÄ. Wenn also eine ärztliche Leistung erbracht wurde und die Rechnung im Übrigen der GOÄ entspricht, musst du zahlen. Allein der Umstand, dass du davon ausgegagen bist, es handele sich um eine kostenlose Leistung, ist unerheblich, maßgeblich ist die Verkehrsanschauung, sprich das, was ein objektiver Dritter erwartet hätte. Da es absolut üblich ist, dass die Voruntersuchungen gestaffelt sind (kostenloses Vorgespräch, allgemeine Voruntersuchung, detaillierte/umfassende Voruntersuchung), kann man erwarten, dass für die gründliche Voruntersuchung Gebühren zwischen 150 Euro-250 Euro anfallen, zumindest dann, wenn man sich in eine deutsche Arztpraxis oder Klinik begibt. Immerhin dauern die Untersuchungen bis zu 2 Stunden oder länger an.
Deine Einwilligung zur Untersuchung hattest du ja gegeben. Eine "Einwilligung" für die Rechnung selbst braucht der Arzt nicht, wäre ja auch komisch...
Zu Worldeye und Co. noch 2 Anmerkungen:
1. Bei Worldeye und den meisten anderen Klinikketten auch schließt man den Vertrag nicht mit dem behandelnden Arzt ab, sondern mit einer Firma, die ihren Sitz oftmals im Ausland hat. Wenn es Schwierigkeiten gibt, muss man sich also im schlimmsten Fall mit einem international tätigen Unternehmen auseinander setzen, David gegen Goliath quasi.
2. Worldeye besteht wie alle anderen Klinikketten auch auf Vorkasse. Und dies, obwohl auf der Internetseite steht, dass sie nach der GOÄ abrechnen. Laut GOÄ ist das Honorar aber erst nach Erbringung der ärztlichen Leistung und Vorlage einer der GOÄ entsprechenden Rechnung fällig. Vorher darf also - zumindest in DEUTSCHLAND - kein Geld verlangt werden. Darauf hatte ich Worldeye hingewiesen, bekam hierzu natürlich keine Erklärung, weshalb ich den Untersuchungstermin gleich mal abgesagt habe. So ein Geschäftsgebaren ist nicht nur unseriös, sondern auch klar contra legem.