von Naddel29 » 08.05.2013, 10:52
Hier die Fragen und die entsprechenen Antworten der Ärtzin...
"1. Wieso ist Mytomycin für diese Art der Behandlung nicht zugelassen, wenn es doch öfter (wie Sie sagten) zur Behandlung nach Laseroperationen eingesetzt wird?
1. Wieso MMC als Augentropfen nicht zugelassen ist, weiss ich nicht. Es ist die Regel, dass jedes Mittel, welches die Zulassung für z.B. intravasale Behandlung bekommen hat, als Augentropfen (gleicher Wirckschtoff) eine neue Zulassung bekommen muss. Auch sind die Zulassungsregularien in verschiedenen Ländern unterschiedlich.
2. Sie sagten, dass als Nebenwirkung lediglich eine Rötung des Auges auftreten kann, da des Mytomycin sehr gering dosiert ist. Sind andere Nebenwirkung, die ich bei einer Recherche im Internet gefunden habe (Knochenmarkschädigung, Nekrosen, Nierenversagen etc) ausgeschlossen oder lediglich unwahrscheinlich? Ein Bekannter von mir konnte nach einer LaserOP und der Gabe von Mytomycin 4 Monate seine Augen nicht richtig offenhalten. Laut ihm war dies eine Folge des Mytomycin. Ist eine derartige Nebenwirkung möglich?
2. Alle anderen Nebenwirkungen, die Sie gelesen haben sind möglich NUR, wenn MMC intravenös gegeben wird.
D.h. im Auge kann dies nicht passieren. Diese Komplikationen sind ausgeschlossen.
3. Greift das Mytomycin in die derzeit bestehenden Epithelschichten ein und baut sie ab oder wird durch Mytomycin nur verhindert, dass sich neue Epithelschichten aufbauen? Ich habe bedenken, dass sich zuviele Epithelschichten abbauen und hierdurch das Auge angegriffen wird.
3. MMC wirkt auf die Zellenvermehrung, das heißt, neue Schichten bilden sich langsamer, ältere Schichten werden besser abgebaut, wodurch eine glatte Obefläche entsteht. Wenn das Auge oberflächliche Erosiones (Kratzer) hat, setzt man es ab und die Epithelzellen decken die Kratzer innerhalb einiger Stunden ab.
4. Verträgt sich das Mytomycin mit den Lumigan-tropfen, die ich ja ebenfalls zur Senkung des Augeninnendrucks nehme? Beeinflusst Mytomycin den Augeninnendruck?
4. MMC beeinflußt nicht Lumigan und den Augeninnendruck
5. Wie steht es mit der Haftung falls unerwartete Nebenwirkung auftreten und eine weitere medikamentöse Behandlung aufgrund der Gabe von Mytomycin notwendig wird. Muss ich die Medikamentenkosten dann selber tragen? Oder schlimmer noch eine Schädigung des Auges eintritt?
5. Sie müssen leider unterschreiben, dass Sie das Präparat auf eigenen Wunsch anwenden. Kosten für die MMC-Tropfen übernimmt die Klinik. Bisher gabes noch keine Komplikationen, die eine weitere Therapie bräuchten.
6. Was wäre die Alternative zur Behandlung mit Mytomycin? Gibt es überhaupt eine?
6. die Alternative ist die weitere Gabe von Cortison-Tropfen.
7. Was ist wenn ich mich gegen die Behandlung entscheide? Kann es dann zu einer weiteren Verdickung der Epithelschichten kommen, sodass eine weitere Sichtverschlechterung eintritt? Oder dauert es einfach nur länger bis sich die Verdickung der Epithelschichten abbaut?
7. Sie dürfen natürlich gegen eine Behandlung entscheiden. Letztendlich bedeutet die von mir vorgeschlagene Therapie nur eine Beschläunigung des Wundheilungsprozesses.
Ich fasse noch einmal zusammen: alles, was Sie im Internet gelesen haben, ist über allgemeine (intravenöse) Behandlung geschrieben worden. in diesem Fall ist die örtliche Behandlung gemeint. Statt 0,04% wird 0,02% verwendet. Als MMC 0,02% Augentropfen existiert das Mittel in der Medizin seit 1997, und man darf die Augentropfen bis 4 Monaten nehmen. Die Tropfen machen keine Probleme und gewährleisten eine dünne und glatte Epithelschicht. ABER: Ihre Hornhaut bildet glatte und regelmäsige Epithelschicht auch selbst mit der Zeit, dafür wirkt auch Efflumidex und Dexamethason. Es gibt jetzt KEINEN gefährlichen Zustand bei Ihnen, der die Gabe von MMC unbedingt erfordert. Ich wollte den Prozess nur beschleunigen.
Ich schlage vor, erstmal weiter Efflumidex zu nehmen 4 Mal am Tag und in 1 Monat eine Kontrolle zu planen."
Warum sie mir nun am Ende geraten hat weiter Efflumidex zu nehmen erschließt sich mir nicht ganz muss ich sagen....
Hier die Fragen und die entsprechenen Antworten der Ärtzin...
"1. Wieso ist Mytomycin für diese Art der Behandlung nicht zugelassen, wenn es doch öfter (wie Sie sagten) zur Behandlung nach Laseroperationen eingesetzt wird?
1. Wieso MMC als Augentropfen nicht zugelassen ist, weiss ich nicht. Es ist die Regel, dass jedes Mittel, welches die Zulassung für z.B. intravasale Behandlung bekommen hat, als Augentropfen (gleicher Wirckschtoff) eine neue Zulassung bekommen muss. Auch sind die Zulassungsregularien in verschiedenen Ländern unterschiedlich.
2. Sie sagten, dass als Nebenwirkung lediglich eine Rötung des Auges auftreten kann, da des Mytomycin sehr gering dosiert ist. Sind andere Nebenwirkung, die ich bei einer Recherche im Internet gefunden habe (Knochenmarkschädigung, Nekrosen, Nierenversagen etc) ausgeschlossen oder lediglich unwahrscheinlich? Ein Bekannter von mir konnte nach einer LaserOP und der Gabe von Mytomycin 4 Monate seine Augen nicht richtig offenhalten. Laut ihm war dies eine Folge des Mytomycin. Ist eine derartige Nebenwirkung möglich?
2. Alle anderen Nebenwirkungen, die Sie gelesen haben sind möglich NUR, wenn MMC intravenös gegeben wird.
D.h. im Auge kann dies nicht passieren. Diese Komplikationen sind ausgeschlossen.
3. Greift das Mytomycin in die derzeit bestehenden Epithelschichten ein und baut sie ab oder wird durch Mytomycin nur verhindert, dass sich neue Epithelschichten aufbauen? Ich habe bedenken, dass sich zuviele Epithelschichten abbauen und hierdurch das Auge angegriffen wird.
3. MMC wirkt auf die Zellenvermehrung, das heißt, neue Schichten bilden sich langsamer, ältere Schichten werden besser abgebaut, wodurch eine glatte Obefläche entsteht. Wenn das Auge oberflächliche Erosiones (Kratzer) hat, setzt man es ab und die Epithelzellen decken die Kratzer innerhalb einiger Stunden ab.
4. Verträgt sich das Mytomycin mit den Lumigan-tropfen, die ich ja ebenfalls zur Senkung des Augeninnendrucks nehme? Beeinflusst Mytomycin den Augeninnendruck?
4. MMC beeinflußt nicht Lumigan und den Augeninnendruck
5. Wie steht es mit der Haftung falls unerwartete Nebenwirkung auftreten und eine weitere medikamentöse Behandlung aufgrund der Gabe von Mytomycin notwendig wird. Muss ich die Medikamentenkosten dann selber tragen? Oder schlimmer noch eine Schädigung des Auges eintritt?
5. Sie müssen leider unterschreiben, dass Sie das Präparat auf eigenen Wunsch anwenden. Kosten für die MMC-Tropfen übernimmt die Klinik. Bisher gabes noch keine Komplikationen, die eine weitere Therapie bräuchten.
6. Was wäre die Alternative zur Behandlung mit Mytomycin? Gibt es überhaupt eine?
6. die Alternative ist die weitere Gabe von Cortison-Tropfen.
7. Was ist wenn ich mich gegen die Behandlung entscheide? Kann es dann zu einer weiteren Verdickung der Epithelschichten kommen, sodass eine weitere Sichtverschlechterung eintritt? Oder dauert es einfach nur länger bis sich die Verdickung der Epithelschichten abbaut?
7. Sie dürfen natürlich gegen eine Behandlung entscheiden. Letztendlich bedeutet die von mir vorgeschlagene Therapie nur eine Beschläunigung des Wundheilungsprozesses.
Ich fasse noch einmal zusammen: alles, was Sie im Internet gelesen haben, ist über allgemeine (intravenöse) Behandlung geschrieben worden. in diesem Fall ist die örtliche Behandlung gemeint. Statt 0,04% wird 0,02% verwendet. Als MMC 0,02% Augentropfen existiert das Mittel in der Medizin seit 1997, und man darf die Augentropfen bis 4 Monaten nehmen. Die Tropfen machen keine Probleme und gewährleisten eine dünne und glatte Epithelschicht. ABER: Ihre Hornhaut bildet glatte und regelmäsige Epithelschicht auch selbst mit der Zeit, dafür wirkt auch Efflumidex und Dexamethason. Es gibt jetzt KEINEN gefährlichen Zustand bei Ihnen, der die Gabe von MMC unbedingt erfordert. Ich wollte den Prozess nur beschleunigen.
Ich schlage vor, erstmal weiter Efflumidex zu nehmen 4 Mal am Tag und in 1 Monat eine Kontrolle zu planen."
Warum sie mir nun am Ende geraten hat weiter Efflumidex zu nehmen erschließt sich mir nicht ganz muss ich sagen....