von nenakatze » 16.12.2005, 21:08
Hallo an alle,
ich hab ein Schreiben der Führerscheinstelle bekommen in dem stand folgendes: Gemäß § 23 der neuen StVZO, werden
die Klassen C1, C1E bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach für 5 Jahre,
die Klassen C, CE für 5 Jahre, und
die Klassen D, D1, DE, D1E für 5 Jahre, längstens bis zum 50., danach für 5 Jahre, befristet erteilt.
Zwar berechtigt der Besitz der "alten Klasse 3" unbefristet zum Führen von Fahrzeugen der neuen Klassen C1 und C1E, doch erlischt die nach altem Recht. Den FE-Besitzern der Klasse 2 erteilte Fahrberechtigung für Fahrzeuge der neuen Klasse C bzw. Züge der Klasse CE mit dem 50. Geburtstag!
Ich verzichte deshalb, weil ich ein Sehtest vorgelegt habe das die Klassen C... nicht einschliesst. Mein Augenarzt will dafür (Attest) €90,--, da ist ein Nachtsichttest drin, prüfen auf Stereosehen uvm. Ich bin noch nie in meinem bisherigen Leben über 3,5t gefahren warum soll ich jetzt mit anfangen. Das muss jeder für sich selbst entscheiden.
Liebe Grüße
Ute
Hallo an alle,
ich hab ein Schreiben der Führerscheinstelle bekommen in dem stand folgendes: Gemäß § 23 der neuen StVZO, werden
die Klassen C1, C1E bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach für 5 Jahre,
die Klassen C, CE für 5 Jahre, und
die Klassen D, D1, DE, D1E für 5 Jahre, längstens bis zum 50., danach für 5 Jahre, befristet erteilt.
Zwar berechtigt der Besitz der "alten Klasse 3" unbefristet zum Führen von Fahrzeugen der neuen Klassen C1 und C1E, doch erlischt die nach altem Recht. Den FE-Besitzern der Klasse 2 erteilte Fahrberechtigung für Fahrzeuge der neuen Klasse C bzw. Züge der Klasse CE mit dem 50. Geburtstag!
Ich verzichte deshalb, weil ich ein Sehtest vorgelegt habe das die Klassen C... nicht einschliesst. Mein Augenarzt will dafür (Attest) €90,--, da ist ein Nachtsichttest drin, prüfen auf Stereosehen uvm. Ich bin noch nie in meinem bisherigen Leben über 3,5t gefahren warum soll ich jetzt mit anfangen. Das muss jeder für sich selbst entscheiden.
Liebe Grüße
Ute