von amlie » 11.07.2016, 14:09
Der Thread ist zwar etwas älter, aber ich kann vielleicht auch etwas zur Aufklärung beitragen
In den letzten Jahren hat sich in der Rechtsprechung einiges "bewegt". Immer mehr Gerichte folgen der Ansicht, dass es sich bei der Fehlsichtigkeit (Kurz-, Weit- sowie Asti) um eine Krankheit handelt und die refraktive Chirurgie eine "notwendige Heilbehandlung" darstellt. Deshalb wurden in der Vergangenheit immer wieder private Versicherungen zur Kostenübernahme (und zwar in voller Höhe) verurteilt. Leider gibt es zu diesem Thema noch keine höchtsrichterliche Entscheidung, da die Versicherer bislang stets eingelenkt hatten, wenn es "ernst" wurde, d.h. der BGH im Rahmen seiner vorläufigen Beurteilung zu verstehen gab, dass er die Versicherung wohl verurteilen würde. Die Versicherer haben dann kurzerhand bezahlt, so dass der Rechtsstreit erledigt war. Verständlich, denn man will ja verhindern, dass hierzu eine allgemeinverbindliche Rechtsprechung des BGH entsteht. Wie die Werte der betroffenen Personen im Einzelfall waren, weiß ich nicht. Aber es macht durchaus Sinn, vorab mal die Meinung der eigenen Versicherung zu erfragen, bevor es zur OP geht.
Ich bin bei der DBV versichert. Die haben mir - nach meinem vorsorglichen Hinweis auf die eine oder andere Gerichtsentscheidung, die zugunsten des Versicherten ausging, ohne wenn und aber schriftlich zugesichert, die OP Kosten nach Vorlage einer Rechnung gem. GOÄ zu übernehmen.
Ach ja, kurzer Hinweis am Rande: Wer sich in Deutschland behandeln lässt, kriegt auch eine Rechnung nach GOÄ ausgestellt. Wer ins Ausland geht, um Geld zu sparen, hat am Ende womöglich das Nachsehen, da er im Ausland wohl kaum eine der Gebührenordnung für Ärzte (also nach deutschem Recht) entsprechende Rechnung bekommt. Aber vielleicht lässt die Versicherung ja trotzdem mit sich verhandeln; schließlich sind die Kosten im Ausland teilweise nur halb so hoch, was wiederum dem Versicherer zu gute käme...
Es schadet jedenfalls nicht, vor der OP mal seine Versicherung zu fragen. Bei mir wollten sie nur die Refraktionswerte wissen...
Der Thread ist zwar etwas älter, aber ich kann vielleicht auch etwas zur Aufklärung beitragen :wink:
In den letzten Jahren hat sich in der Rechtsprechung einiges "bewegt". Immer mehr Gerichte folgen der Ansicht, dass es sich bei der Fehlsichtigkeit (Kurz-, Weit- sowie Asti) um eine Krankheit handelt und die refraktive Chirurgie eine "notwendige Heilbehandlung" darstellt. Deshalb wurden in der Vergangenheit immer wieder private Versicherungen zur Kostenübernahme (und zwar in voller Höhe) verurteilt. Leider gibt es zu diesem Thema noch keine höchtsrichterliche Entscheidung, da die Versicherer bislang stets eingelenkt hatten, wenn es "ernst" wurde, d.h. der BGH im Rahmen seiner vorläufigen Beurteilung zu verstehen gab, dass er die Versicherung wohl verurteilen würde. Die Versicherer haben dann kurzerhand bezahlt, so dass der Rechtsstreit erledigt war. Verständlich, denn man will ja verhindern, dass hierzu eine allgemeinverbindliche Rechtsprechung des BGH entsteht. Wie die Werte der betroffenen Personen im Einzelfall waren, weiß ich nicht. Aber es macht durchaus Sinn, vorab mal die Meinung der eigenen Versicherung zu erfragen, bevor es zur OP geht.
Ich bin bei der DBV versichert. Die haben mir - nach meinem vorsorglichen Hinweis auf die eine oder andere Gerichtsentscheidung, die zugunsten des Versicherten ausging, ohne wenn und aber schriftlich zugesichert, die OP Kosten nach Vorlage einer Rechnung gem. GOÄ zu übernehmen.
Ach ja, kurzer Hinweis am Rande: Wer sich in Deutschland behandeln lässt, kriegt auch eine Rechnung nach GOÄ ausgestellt. Wer ins Ausland geht, um Geld zu sparen, hat am Ende womöglich das Nachsehen, da er im Ausland wohl kaum eine der Gebührenordnung für Ärzte (also nach deutschem Recht) entsprechende Rechnung bekommt. Aber vielleicht lässt die Versicherung ja trotzdem mit sich verhandeln; schließlich sind die Kosten im Ausland teilweise nur halb so hoch, was wiederum dem Versicherer zu gute käme... :wink:
Es schadet jedenfalls nicht, vor der OP mal seine Versicherung zu fragen. Bei mir wollten sie nur die Refraktionswerte wissen...