von hagid_muc » 28.05.2010, 02:40
Hallo,
für Bayern kann ich aus eigener Erfahrung sprechen...
Nach einer solchen refraktiv-chirurgischen OP erhält der Patient i.d.R. ein vorläufiges Führerschein-Attest von seinem Operateur, das die aktuelle Sehschärfe - ohne Korrektur - bescheinigt. Dieses sollte man mit seinem regulären Führerschein mitführen und auf Anfrage, sprich bei Kontrolle, vorweisen. Erst nach 12 Monaten und abschliessender Kontrolle beim operierenden Augenarzt erhält man ein endgültiges Führerschein-Attest, mit dem man bei der Kfz-Stelle den Brillen-Eintrag aus dem Führerschein endgültig löschen lassen kann. Etwas anderes macht - aus meiner Sicht - auch kaum Sinn, falls ggfs. eine Re-OP noch nötig sein sollte. Die endgültigen Werte können erfahrungsgemäss frühestens erst nach 9-12 Monaten feststehen, daher macht eine vorschnelle Führerschein-Änderung keinen Sinn bzw. wird erfahrungsgemäss von den Behörden früher auch gar nicht akzeptiert.
Schöne Grüsse
hagid_muc aus Bayern...
Hallo,
für Bayern kann ich aus eigener Erfahrung sprechen...
Nach einer solchen refraktiv-chirurgischen OP erhält der Patient i.d.R. ein vorläufiges Führerschein-Attest von seinem Operateur, das die aktuelle Sehschärfe - ohne Korrektur - bescheinigt. Dieses sollte man mit seinem regulären Führerschein mitführen und auf Anfrage, sprich bei Kontrolle, vorweisen. Erst nach 12 Monaten und abschliessender Kontrolle beim operierenden Augenarzt erhält man ein endgültiges Führerschein-Attest, mit dem man bei der Kfz-Stelle den Brillen-Eintrag aus dem Führerschein endgültig löschen lassen kann. Etwas anderes macht - aus meiner Sicht - auch kaum Sinn, falls ggfs. eine Re-OP noch nötig sein sollte. Die endgültigen Werte können erfahrungsgemäss frühestens erst nach 9-12 Monaten feststehen, daher macht eine vorschnelle Führerschein-Änderung keinen Sinn bzw. wird erfahrungsgemäss von den Behörden früher auch gar nicht akzeptiert.
Schöne Grüsse
hagid_muc aus Bayern...