ARZT WILL MIR KEINE RECHNUNG AUSSTELLEN???

Antwort erstellen

Smilies
:D :) :( :o :shock: :? 8) :lol: :x :P :oops: :cry: :evil: :twisted: :roll: :wink: :!: :?: :idea: :arrow: :| :mrgreen:

BBCode ist eingeschaltet
[img] ist eingeschaltet
[flash] ist ausgeschaltet
[url] ist ausgeschaltet
Smilies sind eingeschaltet

Die letzten Beiträge des Themas
   

Ansicht erweitern Die letzten Beiträge des Themas: ARZT WILL MIR KEINE RECHNUNG AUSSTELLEN???

von Eddie81 » 04.05.2009, 14:55

In welcher klinik warst du?

Gruß

Nebi

von Katerchen » 28.04.2009, 20:44

@dennis12345

ich würde einer Rechnung anstelle einer Quittung bei der Einkommensteuererklärung ganz klar den Vorzug geben.
Bloße Quittungen machen ab und an Probleme.
Gute Belege beugen Rückfragen vor und erübrigen den Einspruch/Antrag auf schlichte Änderung mit anschließender Nachreichung der Rechnung, sollte der Sachbearbeiter die Quittung im ersten Anlauf nicht anerkennen.

Dies ist meine persönliche Meinung und natürlich keine Steuerberatung.

Wünsch´ euch was!

Katerchen

von Oguz1987 » 28.04.2009, 19:51

Dank erstmal für eure hilfreichen Antworten,

nun chrissu habe deinen Ratschlag gefolgt und habe bei mein Privaten Krankenkasse nachgehakt,
die meinten ich solle nochmal bei der Praxis vorbeischauen und gezielt nach einer Rechnung mit ausgewiesener MwSt. und Re-Nr. etc. nachfragen.

Wenn ihr mich fragt habe ich sowas auch noch nie erlebt, dass jmd nach erbrachter Leistung keine Re. ausstellen will.

Notfals nehme ich mir einen Anwalt, der dann eine Anzeige stellen soll wegen Steuerbetrug.

von chrissu » 28.04.2009, 12:38

Hallo,

hake doch bei deiner Krankenkasse nach, was du in so einem Fall machen kannst. Die haben ihre Rechtsspezialisten.

Eine detaillierte Rechnung ist auch sonst noch wichtig. Auf meiner ist jede Position für jedes Auge aufgeführt. So kann man später auch genau nachvollziehen was gemacht wurde.

Du brauchst doch auch etwas, falls mal Probleme auftauchen (was hoffentlich nicht der Fall ist). Wie soll man sonst nachvollziehen können, was genau gemacht wurde (z.B. von einem anderen Arzt). Wenn der Arzt bei der Rechnung schon so komisch tut, ist fraglich inwieweit er sich auch in die Akten schauen lassen würde.

Aber wie gesagt: Die Krankenkasse hat auch ihre Rechtsspezialisten (kenne ich von der Privaten von meinem Mann).

Grüße
Chrissu

von dennis12345 » 28.04.2009, 08:50

Natürlich kannste du drauf bestehen eine Rechnung zu erhalten. Ist absolute dein gutes Recht. Aber auf der Quittung steht doch normal auch alles drauf Datum Name und die Kosten.

Man kann so eine Op ja auch Steuerlich absetzen mich würde mal interessieren ob da eine Quittung reicht oder auch eine komplette Rechnung vorhanden sein muss

Nach oben